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Mechthild Dyckmans
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Frage von Daniel F. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Daniel F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

vielen Dank für Ihre Antwort, daraus ergeben sich einige weitere Fragen - ich hoffe dass Sie mir diese ebenfalls beantworten können!

Wann soll denn die 26. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (26. BtMÄndV) in Kraft treten?
Und wer entscheidet ob dem Vorschlag des Sachverständigenausschusses gefolgt wird - Sie? (oder an wen muss ich mich wenden wenn ich nachvollziehen will ob, und wenn ja, warum der Empfehlung des Sachverständigenausschusses gefolgt wird?)

Weiterhin würde mich interessieren ob Sie meinen dass 4-Fluor-Amphetamin ausschließlich zu Rauschzwecken verwendet werden kann, oder ob Sie sich vorstellen könnten dass 4-Fluor-Amphetamin wie sein chemisches Vorbild Amphetamin Potenzial in der Anwendung als Therapeutikum z.B. bei Depressionen, ADHS oder Narkolepsie hat!

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Förster

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Förster,

vielen Dank für Ihre erneute Frage und Ihr Interesse am Verfahren zur Änderung oder Ergänzung der Anlagen zum BtMG.

Sie sprechen eine wichtige Herausforderung für die Drogenpolitik an. Auf der einen Seite werden ständig neue Stoffe und Arzneimittel entwickelt, was für Heilbehandlungen ein Segen ist. Auf der anderen Seite ändern sich aber die Konsum- und Missbrauchsmuster, so dass legal erhältliche Mittel von heute die Betäubungsmittel von morgen sein können. Das Angebot von Betäubungsmitteln ist ständig im Fluss. Um insbesondere auf neue, illegale Suchtmittel und deren Bedrohungen für die Gesundheit und die öffentliche Sicherheit schnell reagieren zu können, ist die Bundesregierung nach §1 Abs. 2 BtMG ermächtigt, nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung und mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen I bis III des BtMG zu ändern oder zu ergänzen. Der Bundesminister für Gesundheit hat unter Vorsitz des BfArM einen Sachverständigenausschuss gebildet, dem zahlreiche Experten aus Wissenschaft und Forschung, von Verbänden, der Justiz, der Arzneimittelkommission der Ärzte und Apotheker und vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie angehören. Dieser tagt zweimal im Jahr und spricht Empfehlungen für die Änderungen des Anhangs I-III zum BtMG aus. Dabei wird stets potenzieller Nutzen und potenzieller Schaden für die Patienten, aber auch für die Hersteller, abgewogen. Die Empfehlungen werden auf der Internetpräsenz des BfArm veröffentlicht: http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/BtM/sachverst/functions/sachverst-node.html . Die Empfehlung, 4-Fluor-Amphetamin in den Anhang I aufzunehmen, wurde am 3. Mai 2010 ausgesprochen. Ich kann Ihnen versichern, dass im Verfahren der mögliche therapeutische Nutzen und die Missbrauchsgefahren sorgfältig abgewogen wurden. Ob dem Vorschlag des Sachverständigenausschusses gefolgt wird, entscheidet das Bundesministerium für Gesundheit und informiert darüber auf seiner Internetpräsenz http://www.bundesgesundheitsministerium.de.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans