Frage an Mechthild Dyckmans von Daniel F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
das Bfarm hat der Bundesregierung u.a. vorgeschlagen 4-Fluor-Amphetamin in Anlage I des BtmG aufzunehmen ( http://www.bfarm.de/cln_103/DE/Bundesopiumstelle/BtM/sachverst/Protokolle/Ergebnisse_35.htm l).
Ich nehme an, Sie als Drogenbeauftragte der Bundesregierung sind der richtige Ansprechpartner für meine Fragen - falls nicht, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung!
Können Sie mir sagen, ob die Bundesregierung diesem Vorschlag folgt, und wenn ja, was die Gründe dafür sind?
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Förster
Sehr geehrter Herr Förster,
vielen Dank für Ihre Frage.
4-Fluoramfetamin (4-FA) ist eine sogenannte "Designerdroge" aus der Gruppe der Phenethylamine und innerhalb dieser Gruppe ein Amfetamin, das in jüngerer Zeit verstärkt als Ecstasy(MDMA)-Ersatz angeboten wird. Um dem Missbrauch von 4-FA als Rauschmittel vorzubeugen und die Gesundheit potenzieller Konsumentinnen und Konsumenten vor den weitgehend unbekannten Nebenwirkungen zu schützen, hat der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel der Bundesregierung empfohlen, diesen Stoff in die Anlage I des BtMG aufzunehmen. Derzeit wird vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft, ob dieser Empfehlung im Rahmen der anstehenden 26. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (26. BtMÄndV) gefolgt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans