Frage an Mechthild Dyckmans von Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
in Ihrer Antwort an Herrn Ciecior vom 11.10.2010 schrieben Sie: "Bei Haschisch, Marihuana und anderen illegalen Hanfzubereitungen sind weder der Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt."
Dazu hätte ich ein paar Fragen an Sie:
- Um welche schädlichen Beimengungen soll es sich konrekt bei eigens angebautem Hanf handeln? Denken Sie die Patienten würden ihre eigene Arznei strecken, hochgiftige Pflanzenschutzmittel oder ähnliches verwenden?
- In wiefern halten Sie die einen unbekannten Wirkstoffgehalt für gefährlich? Selbst wenn der Wirkstoffgehalt bekannt ist, möchte ich Sie bitten zu berücksichtigen, dass jedes Individuum seine individuelle Menge an Wirkstoff benötigt.
Somit hilft ein bekannter Wirkstoffgehalt dem Patienten, welche Cannabis zum ersten mal verschrieben bekommt, dagegen kaum. Dieser muss sich genauso erst an seine Dosis herantasten. Andererseits müsste ein Eigenanbauer, welcher immer die gleiche Sorte Cannabis unter den gleichen Bedingungen anbaut, stets einen sehr ähnlichen Wirkstoffgehalt erzielen. Glücklicherweise ist es zumindest bei natürlichem Cannabis praktisch nicht möglich sich eine letale Dosis THC zuzuführen (Quelle: http://www.cannabis-med.org/german/patients-side-fx.htm ).
- Welche Positiven und Negativen Erfahrungen haben andere Staaten, in welchen Eigenanbau zu medizinischen Zwecken erlaubt ist, damit gemacht z.B. Kalifornien?
Dort scheint der medizinische Eigenanbau doch problemlos zu funktionieren, warum also nicht auch bei uns? Findet dazu auch auf internationaler Ebene kein Austausch statt?
Es existieren laut http://www.cannabis-med.org eine Vielzahl an Studien, welche die medizinische Wirksamkeit von Cannabis beweisen und dies, obwohl viele Patienten auf selbst angebautes Cannabis setzen.
- Müssten nicht auch auf Arzneitees die genauen Wirkstoffgehälter der medizinisch wirksamen Substanzen der beinhalteten Pflanze(n) stehen?
mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schwab
Sehr geehrter Herr Schwab,
vielen Dank für Ihre erneute Frage.
Sie sprechen sich in Ihrer Frage für den Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken aus. Dieser kann aus Gründen des Patientenschutzes und des Schutzes vor Drogenhandel nicht verantwortet werden.
Ein wichtiger Aspekt einer medikamentösen Therapie ist die therapiesichere Dosierung durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt. Diese ist nur durch standardisierte Medikamente mit einem bekannten Wirkstoffgehalt möglich. Der Einzelimport von cannabinoidhaltigen Fertigarzneimitteln wie Marinol oder Nabilon nach Deutschland ist daher auch unter den Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes zur Behandlung schwerer Erkrankungen möglich. Bei selbst angebautem und gelagertem Cannabis können weder ein genauer Wirkstoffgehalt noch die Qualität garantiert werden, womit die Gefahr schwerwiegender Nebenwirkungen (z.B. das Auslösen epileptischer Anfälle) für die Patienten bestünde.
Außerdem ist die gebotene Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs beim Eigenanbau von Cannabis grundsätzlich nicht gewährleistet. Es ist keine effektive Kontrolle über den tatsächlichen Umfang des Anbaus, der Lagerbestände sowie über eventuelle Abzweigungen an Dritte zum Zwecke des Handels möglich.
Die Bundesregierung unterstützt daher im Interesse schwerkranker Patientinnen und Patienten die Zulassung cannabishaltiger Fertigarzneimittel.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans