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Mechthild Dyckmans
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Frage von Michael F. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Michael F. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Dyckmanns.

Die Zulassung von Sativex ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung.
Ich bin chronischer Schmerzpatient, habe eine degenerative Schädigung der Lendenwirbelsäule und habe außerdem eine ausgeprägte ADHS, was eine unverträglichkeit vieler Medikamente bedeutet. Auch leide ich an massiven Muskelverspannungen. Allerdings habe ich keine Multiple Sklerose (soweit ich weiß).
Die Opiate, mit denen ich im Moment behandelt werde, haben bekannte, heftige Nebenwirkungen. Da Sativex nur für die Indikation MS indiziert ist, ist meine Frage an Sie:
Muss die Krankenkasse das Medikament bezahlen?
Oder muss ich es, da es als Off-Label-Medikament verschrieben werden kann, selber bezahlen?
Ehrlich gesagt weiß ich nicht, wie ich dreihundert Euro im Monat aufbringen soll.

Meine zweite Frage bezieht sich auf Studien zum Thema Cannabis oder Cannabisextract als Schmerzmittel.
Laufen aktuell Studien, oder werden nächstes Jahr Studien anlaufen, ist es möglich an diesen Studien teilzunehmen?

Vielen herzlichen Dank,
Michael Funke

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Funke,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit dem Referentenentwurf für eine Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften beabsichtigt die Bundesregierung, neben wichtigen anderen Regelungen zur Verbesserung der betäubungsmittelrechtlichen Rahmenbedingungen auf dem Gebiet der Palliativmedizin, auch die betäubungsmittelrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassungs- und Verschreibungsfähigkeit cannabishaltiger Fertigarzneimittel zu schaffen. Hierzu ist eine differenzierte Umstufung der Position Cannabis in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geplant.

Im Hinblick auf die weiterentwickelten Erkenntnisse zur Wirksamkeit cannabishaltiger Arzneimittel ist es der Bundesregierung ein Anliegen, schwerkranken Patientinnen und Patienten Zugang zu cannabishaltigen Fertigarzneimitteln zu ermöglichen. Fertigarzneimittel haben gegenüber anderen Anwendungsformen von Cannabis insoweit Vorteile, dass diese im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach den strengen Vorschriften des Arzneimittelrechts eine standardisierte Arzneimittelqualität, die Wirksamkeit in einer Indikation über entsprechende klinische Studien und eine relative Unbedenklichkeit nachweisen müssen.

Durch die beabsichtigte differenzierte Umstufung der Position Cannabis in den Anlagen des BtMG wird, neben den auf Rezepturbasis und im Wege des Einzelimportes nach dem Arzneimittelgesetz sowie im Rahmen von Ausnahmeerlaubnissen nach dem BtMG rechtlich zulässigen Anwendungen, damit eine weitere Therapieoption eröffnet.

Zur Zeit ist der Referentenentwurf in der Abstimmung. Aus diesem Grund sind vorerst die weiteren Beratungen zur Fünfundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften abzuwarten.

In Europa (Großbritannien und Spanien) wurden vor wenigen Wochen bereits Zulassungen für das Fertigarzneimittel Sativex® mit Cannabis-Extrakt in der Indikation ´Multiple Sklerose´ erteilt.

In Deutschland müssen Anträge auf Zulassung als Arzneimittel von den Pharmaunternehmen gestellt werden.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es zur Zeit keine regelhafte Kostenübernahme für Cannabis bzw. cannabinoidhaltige Arzneimittel gibt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten einen gewissen Ermessensspielraum, eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse in besonderen Einzelfällen zu gewähren, insbesondere dann, wenn für die Behandlung einer lebensbedrohlichen bzw. schwerwiegenden Erkrankung keine andere Therapie zur Verfügung steht, mit der ein besserer Behandlungserfolg zu erzielen ist. Dies zu beurteilen, obliegt den Expertinnen und Experten des medizinischen Dienstes im Auftrag der jeweiligen Krankenkasse.

Sie fragen auch nach Studien zu Cannabis als Schmerzmittel. Entsprechende Förderprogramme auf EU-Ebene sind der Bundesregierung nicht bekannt. Bei der vom Bundesministerium für Gesundheit verantworteten Ressortforschung wurden keine Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der medizinischen Verwendung von Cannabis durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans