Frage an Mechthild Dyckmans von Uwe C. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmanns,
auf Grund der fast zweimonatigen Wartezeit hatte ich eine sich mit meiner Frage befassenden
Antwort erwartet. Leider ist das nicht so.
Sie geben mir lediglich etwas zu bedenken und meinen, mich zu verstehen. Sie oder derjenige Mitarbeiter, der auf meine Fragen antwortet, sollte sich mit meinen Fragen und der Materie, um die es geht, befassen.
Bei einer erlaubten Therapie mit natürlichem Cannabis handelt es sich um eine selbstgewählte, von mindestens einem Arzt betreuten Eigentherapie, bei der der Nutzen eine eventuelle Eigengefährdung überwiegt und, oder relativiert und vom Patienten bewußt in Kauf genommen wird.
Ein verantwortungsbewusst selbstangebautes Cannabis zur Selbstanwendung wird weder mit z.B. Brix, Haarspray, Glassplittern,Talkum, Blei, sichtbarem Schimmel oder ähnlichem belastet sein.
Ich habe als Erlaubnisinhaber, in Bezug auf natürliches Cannabis, auch nicht die Zulassung als Arzneimittel, bzw. eine Umstufung beantragt, sondern den erlaubten Eigenanbau lt. Antrag. Gerade weil, wie Sie wiederholt betonen das illegal, aus unbekannter Quelle stammendes Cannabis eventl.schädl. Beimengungen enthält und ich und andere Erlaubnisinhaber mir Cannabis aus der Apotheke nicht mehr in ausreichender Menge kaufen können sollten Anbaulizenzen für Patienten erteilt werden. Als Juristin werden Ihnen Urteile und Empfehlungen von deutschen Gerichten dazu, sicher bekannt sein.
Sie sollten sich mit der Bundesopiumstelle in Verbindung setzen, um sich über den Inhalt der gestellten Anträge zu informieren.
Darin stehen auch Aussagen zu eventuellen Verunreinigungen und Belastungen.
Bitte beantworten Sie mir die gestellten Fragen und weichen Sie nicht ständig aus.
Bitte informieren Sie sich zum Thema Anträge auf Eigenanbau und Reaktion staatl. Stellen darauf.
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Ciecior
Sehr geehrter Herr Ciecor,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zu einem laufenden Antragsverfahren wie dem von Ihnen gestellten Antrag auf Eigenanbau zu therapeutischen Zwecken kann ich mich nicht äußern und bitte hierfür um Ihr Verständnis. Zu Ihren Fragen möchte ich aber folgende allgemeine Anmerkungen machen:
Anträge auf den Eigenanbau von Cannabis werden vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) geprüft. Dabei handelt es sich um Entscheidungen, bei denen alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Es muss sichergestellt sein, dass auf selbstangebautes Cannabis keine Dritten Zugriff haben, es Qualitätsanforderungen entspricht und zur medizinischen Versorgung auch tatsächlich geeignet ist.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel hat wiederholt darauf hingewiesen, dass der THC-Gehalt von Cannabispflanzen stark schwanken kann, was sich ungünstig auf den Therapieerfolg auswirken könnte. Die Bundesregierung unterstützt daher im Interesse der Patientinnen und Patienten die Zulassung cannabishaltiger Fertigarzneimittel.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr Ciecor,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zu einem laufenden Antragsverfahren wie dem von Ihnen gestellten Antrag auf Eigenanbau zu therapeutischen Zwecken kann ich mich nicht äußern und bitte hierfür um Ihr Verständnis. Zu Ihren Fragen möchte ich aber folgende allgemeine Anmerkungen machen:
Anträge auf den Eigenanbau von Cannabis werden vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) geprüft. Dabei handelt es sich um Entscheidungen, bei denen alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Es muss sichergestellt sein, dass auf selbstangebautes Cannabis keine Dritten Zugriff haben, es Qualitätsanforderungen entspricht und zur medizinischen Versorgung auch tatsächlich geeignet ist.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel hat wiederholt darauf hingewiesen, dass der THC-Gehalt von Cannabispflanzen stark schwanken kann, was sich ungünstig auf den Therapieerfolg auswirken könnte. Die Bundesregierung unterstützt daher im Interesse der Patientinnen und Patienten die Zulassung cannabishaltiger Fertigarzneimittel.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr Ciecor,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zu einem laufenden Antragsverfahren wie dem von Ihnen gestellten Antrag auf Eigenanbau zu therapeutischen Zwecken kann ich mich nicht äußern und bitte hierfür um Ihr Verständnis. Zu Ihren Fragen möchte ich aber folgende allgemeine Anmerkungen machen:
Anträge auf den Eigenanbau von Cannabis werden vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) geprüft. Dabei handelt es sich um Entscheidungen, bei denen alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Es muss sichergestellt sein, dass auf selbstangebautes Cannabis keine Dritten Zugriff haben, es Qualitätsanforderungen entspricht und zur medizinischen Versorgung auch tatsächlich geeignet ist.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel hat wiederholt darauf hingewiesen, dass der THC-Gehalt von Cannabispflanzen stark schwanken kann, was sich ungünstig auf den Therapieerfolg auswirken könnte. Die Bundesregierung unterstützt daher im Interesse der Patientinnen und Patienten die Zulassung cannabishaltiger Fertigarzneimittel.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans