Portrait von Mechthild Dyckmans
Mechthild Dyckmans
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Mechthild Dyckmans zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Helge W. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Helge W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mechthild Dyckmans,

ich Frage mich schon seit geraumer Zeit wie man Drogenbeauftragte des Landes Deutschland sein kann ohne auf die Bedürfnisse der Bürger einzugehen.
Wenn man Ihre Kommentare zu Fragen von Bürgern oder Journalisten zum Thema
Drogenpolitik ließt hört man nur standard Phrasen und Politikgeschwätz - so als wenn Sie

a) nicht Wissen worüber genau gesprochen wird oder
b) Angst davor haben mal klare Stellung zu beziehen

Es ist einfach Fakt das in unserem Land der Konsum von Drogen - damit meine ich nicht nur Alkohol oder Cannabis, ständig und stetig wächst.
Unsere Regierung jedoch versucht das Problem einfach Tot zu Schweigen oder zu Argumentieren das der Konsum von eben dieser oder jener Droge Illegal sei.
Fakt ist das Sie als Drogenbeauftragte, gewählte Vertreterin des Volkes dieses Thema zur Sprache bringen müssen! Nur weil Alkohol Gesellschaftlich angesehen ist gibt es keinen Grund deshalb Gesellschaftlich NICHT angesehene Drogen zu verbieten.

Worauf ich hinaus will ist die Frage warum es nicht möglich eine Drogenpolitik ähnlich der der Tschechei in Deutschland umzusetzen? Die Bürger konsumieren die Drogen egal ob Illegal oder nicht weswegen meiner Meinung nach der Staat mit gewissen Reglementierungen dafür zu Sorgen hat das wenigsten die Qualität der Stoffe überprüft wird.

Bitte sehen Sie dies nicht als Angriff auf Ihre Person sondern als Angriff auf Ihre Tätigkeit als Drogenbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Helge Waller

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Waller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Es trifft nicht zu, dass der Konsum von Drogen in Deutschland insgesamt zunimmt. So sinkt die Zahl der jungen Cannabiskonsumenten unter 25 Jahren seit einigen Jahren, und auch die Zahl der Drogentoten ist in Deutschland auf den drittniedrigsten Stand der letzten zehn Jahre gesunken. Ebenso ist die Zahl der erstauffälligen Konsumenten harter Drogen mit Ausnahme der Jahre 2007 und 2008 leicht zurückgegangen.

Wie ich vielen Zuschriften, Berichten im Internet und auch einigen Printmedien entnehmen konnte, wird in jüngster Zeit verstärkt die Meinung verbreitet, dass durch die seit 1. Januar 2010 geltenden Änderungen der Drogengesetzgebung in Tschechien der Besitz einiger Betäubungsmittel in geringer Menge legalisiert worden sei.

Dies trifft so nicht zu. Wie das tschechische Überwachungszentrum für Drogen und Drogensucht, die Karlsuniversität Prag und die tschechische Polizei mitteilen, ist der Anbau, der Handel, der Import, der Export und der Besitz von Betäubungsmitteln in Tschechien weiterhin erlaubnispflichtig. Nur medizinische Einrichtungen, Apotheken, Laboratorien etc. dürfen Betäubungsmittel besitzen. Der Besitz von Betäubungsmitteln für den privaten Gebrauch ist - unabhängig von der Menge - weiterhin grundsätzlich illegal.

Der Unterschied zur bisherigen Gesetzgebung besteht darin, dass nur noch der Besitz einer größeren als einer geringen Menge an Betäubungsmitteln strafrechtlich verfolgt wird; der Besitz einer geringen Menge wird nach den Regelungen für mindere Vergehen bestraft, d.h. mit einer Strafe von bis zu 15.000 CZK.

Auch hierzulande kann bei einem Besitz einer geringen Menge von Betäubungsmitteln von einer Strafverfolgung abgesehen werden, wenn kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht (§31a BtMG).

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans