Frage an Mechthild Dyckmans von Gregor W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
ich erlaube mir Ihre Haltung zu Alkoholwerbung so zusammenzufassen: Sie setzen auf eine Verpflichtung der Alkoholindustrie, keine auf Jugendliche abzielende Werbung zu schalten und auf zeitliche Einschränkungen für Rundfunkwerbung. Bitte korrigieren Sie mich, wenn das nicht richtig ist.
Ihr Ansinnen in allen Ehren, aber das genügt nicht. Sie sind sicherlich eine gute Juristin und kennen sich mit Alkohol aus, aber von Pädagogik verstehen Sie nicht viel. Ist es nicht offensichtlich, dass ganz allgemeine Bilder, die bei Erwachsenen wirken, dies auch bei Jugendlichen tun? Bilder von Party und guter Laune, eine abenteuerliche Segelboot-Tour mit ein paar Freunden, Bikinischönheiten und Sonnenschein am Strand: All dies sind Eindrücke, die auf 12-, 14- oder 16jährige genauso attraktiv wirken können wie auf ältere Menschen.
Wenn eine wissenschaftliche Studie gemacht würde, welche die Wirkung von "ganz normaler" (also nicht auf Jugendliche zugeschnittener) Alkoholwerbung auf Jugendliche untersucht, und das Ergebnis dieser Studie wäre, dass diese Werbung Jugendliche dahingehend beeinflusst, früher und häufiger Alkohol zu konsumieren, würden Sie sich dann entschlossen dafür einsetzen, öffentliche Alkoholwerbung komplett zu verbieten?
Sehr geehrter Herr Wenkelewsky,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mir geht es vor allem um einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Alkoholmissbrauchs. Hier sind in erster Linie die Eltern gefordert, die ihren Kindern auch den Umgang mit Werbung beibringen müssen.
Die Bundesregierung setzt im Bereich der Alkoholwerbung auf eine funktionierende Selbstkontrolle der Wirtschaft. Werbende Firmen, Medien, Handel und Agenturen müssen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke beachten. Danach ist alles zu unterlassen, was als Aufforderung zum Missbrauch alkoholhaltiger Getränke gedeutet werden könnte. Kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke soll weder über Trikotwerbung bei Kinder- und Jugendmannschaften erfolgen, noch über Werbe- und Sponsoringmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans