Frage an Mechthild Dyckmans von frank s. bezüglich Gesundheit
sehr geehrte frau dyckmans,
ist ihnen mittlerweile bekannt in welchen städten die hgb - behandlung nun definitiv stattfinden wird?
wo kann sich der / die probantin anmelden?
b)zur vergabepraxis des 3xmal täglichen erscheinens folgende frage:wäre ein chipkartensystem das diese fußfessel - des 3x tägl. erscheinens - nach einer gewissen zeit zu ändern möglich, so das die probanten soziale kontakte auch außerhalb der vergabestadt wahrnehmen können?
im iran - unter dem schah - wurde chemisch gekennzeichnetes opium zusätzlich zu den renten an ehemalige staatsbedienstete ausgegeben - quelle b.baumann "rausch und terror" - dies wäre eine alternative zum chipkartensystem das eine derartige funktion auch übernehmen könnte.langer rede kurzer sinn, ist eine take home vergabe nach einer gewissen zeit angedacht?wenn nein,könnten sie mir dies erläutern?
mit freundlichen grüßen,
frank schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre erneute Frage zum Thema diamorphingestützte Substitutionsbehandlung.
Die Behandlung mit Diamorphin darf nur in speziell dafür geeigneten Einrichtungen unter Begleitung von psychosozialer Betreuung erfolgen. Die Vergabe von Diamorphin erfolgt nur in solchen Einrichtungen, für die die zuständige Landesbehörde auch eine Erlaubnis erteilt hat. Mir ist bisher die Hamburger Ambulanz Altona der Asklepios Klinik Nord, Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen, bekannt.
"Take-home-Verordnungen" - also die Verschreibung des Substitutionsmittels zur eigenverantwortlichen Einnahme - für Diamorphin sind wegen der hohen Missbrauchsgefahr nicht geplant.
mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans