Frage an Mechthild Dyckmans von Julius K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
Sie bezeichnen die Anhebung der geringen Menge als falsches Signal. Welches Signal hatte 1998 die Legalisierung von Absinth?
MFG
Julius Klaus
Sehr geehrter Herr Klaus,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zwischen Absinth und Cannabis bestehen aus der Sicht des Gesetzhebers wesentliche Unterschiede, die eine Ungleichbehandlung notwendig machen. Alkohol, also auch Absinth, unterscheidet sich grundsätzlich von den in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Stoffen. Bei der Verwendung von Alkohol steht - im Gegensatz zu Cannabis - nicht die Rauscherzeugung im Vordergrund. Der Gesetzgeber hat bewusst auf eine Unterstellung des Alkohols unter das Betäubungsmittelgesetz verzichtet. Auch die internationalen Suchtstoffkonventionen, zu deren Einhaltung sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, betrachten Alkohol nicht als Betäubungsmittel. Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner bekannten "Haschisch-Entscheidung vom 9. März 1994 (Az: BVerfG, 2 BvL 43/92) zu dem Ergebnis gekommen, dass die unterschiedliche Behandlung von Cannabis und Alkohol nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans