Frage an Mechthild Dyckmans von Frank S. bezüglich Gesundheit
sehr geehrte frau dyckmans,
entweder haben sie meine
frage - am 02.08.10 hier auf abgeordnetenwatch gestellt - nicht richtig gelesen oder sie wurde von ihnen oder ihren mitarbeitern nicht VERSTANDEN - da ich von ersterem ausgehe stelle ich meine frage zur diamorphin gestützten substitution, vereinfacht, nocheinmal:
wird diamorphin endlich flächendeckend als substitut - ohne die repressiven aufnahmekriterien: wie verbot der reisefreiheit - diese ergibt sich aus der auflage das der oder die abhängige a) 3 x tgl. in den ausgabezentren zu erscheinen haben: hieraus ergibt sich u.a.: ein klarer verstoß geg. das recht auf reisefreiheit - da der oder die probant/in die stadt in der das diamorphin ausgegeben wird nicht mehr verlassen kann um z.b ein konzert in einer anderen stadt zu besuchen - einmal davon abgesehen das verwandschaftsbeziehungen, sofern sich diese in einer anderen stadt befinden ebenfalls nicht mehr wahrgenohmen werden können. kurz und schmerzlos gefragt: wird die diamorphinsubstitution der methadonsubstitution endlich gleichgestellt? b) wann wird die entscheidung hierüber endlich wieder in die hände von ärzten gegeben - und nicht mehr von der herrschenden drogenpolitischen ideologie entschieden?
zur mangelnden praxiserfahrung: zur heroingestützten substitution gibt es - nur zur info - detaillierte studien der schweiz, z.b. u.a basel, großbritanniens z.b. u.a liverpool + birmingham,etc.pp.
mit freundlichen grüßen,
f. s.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Der gemeinsame Bundesausschuss hat bei der Umsetzung des Gesetzes zur diamorphingestützten Behandlung diese an besondere Voraussetzungen gebunden und nicht mit der Methadonsubstitution gleichgestellt. Auf sich hieraus ergebende mögliche Probleme habe ich bereits in meiner Pressmitteilung vom 18. März 2010 hingewiesen, die Sie gern auf meiner Internetpräsenz www.drogenbeauftragte.de unter "Pressemitteilungen" nachlesen können.
Derzeit liegen noch keine Praxiserfahrungen mit der Umsetzung der vom gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Regelungen zur Umsetzung der diamorphingestützten Behandlung vor. Entscheidend ist, ob sich mit den Umsetzungsregelungen die Ziele einer besseren Erreichbarkeit schwerstabhängiger Opiatkonsumenten, die Verbesserung der somatischen und psychischen Gesundheit sowie die Reduktion von Delinquenz erreichen lassen. Wenn dies der Fall ist, sind die getroffenen Regelungen ausreichend. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich mich gern dafür einsetzen, auch über Verbesserungen zu diskutieren.
Um mögliche Antworten unter anderem auf die von Ihnen angesprochenen Fragen geben zu können, fördert das Bundesministerium für Gesundheit eine Studie (PREMOS-Studie - Prädiktoren, Moderatoren und Outcome of Substitution Treatment, http://www.premos-studie.de ) zur Überprüfung der langfristigen Wirksamkeit und Sicherheit einer auf Dauer angelegten Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans