Frage an Mechthild Dyckmans von Werner E. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
ich möchte Sie an meine Fragen vom 12.05.2010 erinnern.
Kann ich noch mit einer Antwort rechnen, oder möchten Sie sich dazu nicht äussern?
Für eine Mitteilung bedanke ich mich jetzt schon.
Noch eine Frage als Gesundheitsexpertin an Sie.
Was halten Sie von ihren FDP Kollegen in Hessen die das Rauchverbot noch mehr gelockert haben? Es ist doch bewiesen, dass auch passiv- rauchen gesundheitsschädlich ist und durch das Rauchverbot die Wirte nur ca. 4 % Umsatz verloren haben. Weiterhin ist es doch nicht so dass der Rückgang des Umsatzes damit zusammenhängt dass einfach weniger Geld vorhanden ist.
Die Bundesregierung sollte es doch nochmal versuchen ein generelles Rauchverbot , wie jetzt in Bayern, auch gegen den Willen der Landesfürsten durch zusetzen, da diese es anscheinend nicht können.
Mit freundlichen Grüßen
Engelhardt
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
Sie fordern in Ihrem Schreiben eine Ausweitung der bayerischen Regelungen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie auf die anderen Bundesländer.
Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Sie bestätigt, dass ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung zum Nichtrauchen stattgefunden hat und klare Regeln zum Nichtraucherschutz möglichst ohne Ausnahmen von einer Mehrheit gewünscht werden. Eine breite Akzeptanz für die Regeln ist notwendig, damit der Nichtraucherschutz zum Schutz der Gesundheit von Gästen und Wirten effektiv umgesetzt werden kann.
Aktuelle Bevölkerungsumfragen bestätigen Ihre Einschätzung, dass auch deutschlandweit die Akzeptanz der Nichtraucherschutzgesetze seit ihrer Einführung gewachsen ist. 2010 befürworten 74,4 % der Bevölkerung die bestehenden Nichtraucherschutzgesetze, 2005 waren es nur 52,9 %. Bei den Nichtrauchern ist die Akzeptanz von 92 % (2007) auf 94,1 % (2010) gestiegen.
Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung steht für mich der Gesundheitsschutz an erster Stelle. Für mich wäre ein bundesweit einheitlicher Nichtraucherschutz der wirksamere Weg. Der Nichtraucherschutz in der Gastronomie fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans