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Frage von Peter K. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Peter K. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

es fällt mir etwas schwer, mich für Ihre Antwort vom 14.07.2010 auf meine Frage vom 30.05.2010 zu bedanken, denn Sie haben die Frage nicht wirklich beantwortet. Ihre Äußerungen listen zwar einige Fakten auf - die mir übrigens sehr wohl bekannt sind - aber Sie haben einen weiten Bogen um die Kernaussage gemacht, nach der Sie und die Bundesregierung sich über die Tabakrahmenkonvention hinwegsetzen.

Um gleich Ihre mögliche Entgegnung auszuräumen, dass die Bundesregierung doch genügend zur Umsetzung der Tabakrahmenkonvention täte, möchte ich Ihnen folgende Lektüre empfehlen, in der detailliert aufgeführt ist, in welchen Punkten und wodurch die Bundesregierung diesen von ihr selbst ratifizierten Vertrag verletzt:
http://www.aktionsbuendnis-nichtrauchen.de/files/abnr_positionen_3_2010_web.pdf

Nun möchte ich Sie noch einmal höflichst um die Beantwortung der Frage bitten, mit welchem Recht Sie sich persönlich (als MdB, als Bundesdrogenbeauftragte) aber auch als Mitglied und im Namen der Bundesregierung über die Tabakkonvention der WHO hinwegsetzen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kratzer,

vielen Dank für Ihre Frage. Erlauben Sie mir zunächst die Richtigstellung, dass ich nicht Mitglied der Bundesregierung bin - dies trifft nur für die Kabinettsmitglieder zu -, sondern Beauftragte der Bundesregierung.

Das gesundheitspolitische Ziel der Verringerung des Tabakgebrauchs hat angesichts der mit dem Tabakkonsum verbundenen Gesundheitsrisiken für mich eine hohe Priorität, und auch die Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) findet meine Unterstützung. Ihre Umsetzung ist schon seit einiger Zeit in vollem Gange:

Bereits gegenwärtig besteht eine Reihe von Beschränkungen der Werbung für Tabakerzeugnisse. So ist eine derartige Werbung im Fernsehen, Hörfunk sowie weitgehend in der Presse und in den Diensten der Informationsgesellschaft wie dem Internet verboten. Momentan liegt das Zweite Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes den Gesetzgebungsgremien zur Beschlussfassung vor, mit dem - in Umsetzung der Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 - weitere Beschränkungen hinsichtlich Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung vorgesehen werden. Die Bundesregierung bereitet derzeit keine weiteren Gesetzgebungsmaßnahmen in den angesprochenen Bereichen vor (siehe Bundestags-Drucksache 17/1301).

Der Deutsche Bundestag hat 2004 das WHO-Rahmenübereinkommen ratifiziert und damit die Grundlage für Regelungen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zum Schutz der öffentlichen Gesundheit geschaffen. Aus diesem Grund wurden auch Regelungen zum Verbot der Tabakwerbung getroffen.
Der Deutsche Bundestag hat am 22. April 2010 auch im Hinblick auf Artikel 13 des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes weitere Beschränkungen hinsichtlich Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung in audiovisuellen Mediendiensten und Sendungen beschlossen (siehe Bundestags-Drucksache 17/2036).

Dies alles zeigt, dass wir in Deutschland hinsichtlich der Umsetzung der FCTC auf einem guten Weg sind.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans