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Mechthild Dyckmans
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Frage von Michael F. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Michael F. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Dyckman.

Ich hätte ein paar Fragen zum Thema Cannabis. Wo genau sehen Sie die Gefahren, die vom Konsum von Cannabis ausgehen? Abgesehen von der Schädlichkeit des rauchens, was ja durch den Einsatz eines medizinischen Vaporizators oder die Verwendung von Gebäck unterlassen werden kann?

Wann ist mit einer Zulassung von Sativex in Deutschland zu rechnen?
Werden auch andere Präpärate zugelassen?
Ist für den Bürger Einsicht in das Verfahren zur Änderung des BtmG zu nehmen? Auf welchem Wege?
Müssen die Krankenkassen dann die Behandlung übernehmen?
Wie sieht es mit der Fahrerlaubniss aus, wenn eine Behandlung mit medizinischem Cannabis erfolgt?

Ich wünsche einen schönen Abend, Michael Funke

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Funke,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie fragen, wo ich die Gefahren von Cannabis sehe. Zu den Gefahren von Cannabis habe ich mich in diesem Forum bereits mehrmals und ausführlich geäußert. Um endlose Wiederholungen zu vermeiden, bitte ich Sie, meine Antworten zu dem Thema nachzulesen.

Wie Sie sicherlich wissen, bereitet das Bundesministerium für Gesundheit gegenwärtig zur Verbesserung der Versorgung schwerstkranker Menschen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten Änderungen im Betäubungsmittelrecht vor, damit die Behandlung für Schmerzpatienten verbessert werden kann.

Neben der Optimierung der jederzeitigen Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln in der Palliativversorgung (SAPV) und bei der Versorgung in stationären Hospizen sieht der Entwurf einer 25. Verordnung zur Änderung des Betäubungsmittelrechts (25. BtMÄndV) eine differenzierte Änderung der Position "Cannabis" in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vor.

Mit dieser Regelung soll dafür Sorge getragen werden, dass in Deutschland zukünftig cannabishaltige Fertigarzneimittel hergestellt und als weitere Therapieoption - z.B. zur symptomatischen Therapie der Spastik bei Multipler Sklerose - unter den strengen Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes zugelassen und auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden können.

In Europa (Großbritannien und Spanien) wurden vor wenigen Wochen bereits Zulassungen für das Fertigarzneimittel Sativex® mit Cannabis-Extrakt in der Indikation ´Multiple Sklerose´ erteilt.

In Deutschland müssen Anträge auf Zulassung als Arzneimittel von den Pharmaunternehmen gestellt werden.

Die bereits erfolgten Zulassungen zeigen, dass sich der wissenschaftliche Erkenntnisstand beim Einsatz von Cannabis als Medizin jedenfalls im Bereich der Multiplen Sklerose zwischenzeitlich soweit verbessert hat, dass die strengen - in der EU harmonisierten - Anforderungen an eine arzneimittelrechtliche Zulassung in dieser Indikation als erfüllt angesehen werden konnten.

Die Bundesregierung greift mit dem Verordnungsentwurf die fachlichen Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel auf.

Ich habe mich schon seit längerem für diese Änderungen eingesetzt.

Auf meiner Homepage können Sie die aktuelle Pressemitteilung zu dem Thema finden: http://www.bmg.bund.de/nn_1197282/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Drogenbeauftragte/2010/10-08-17_20PM_20Cannabis_20als_20Medizin.html?__nnn=true

Lassen Sie mich zu Ihrer Frage wegen der Fahrtüchtigkeit noch Folgendes anmerken: Grundsätzlich ist bei der Einnahme von Arzneimitteln der Beipackzettel mit den möglichen Risiken und Nebenwirkungen zu beachten. Danach sollte das eigene Verhalten unbedingt ausgerichtet werden.

Nach Inkrafttreten der Verordnung ist die weitere Entwicklung abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans