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Frage von Knut B. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Knut B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

laut Ihrer eigenen Definition gehört es zu Ihren Aufgaben als Drogenbeauftragte der Bundesregierung " .... den gesellschaftlichen und politischen Konsens zur Verringerung der Suchtproblematik zu fördern". Soweit die Theorie der schönen Worte.

Mit der Arbeitsstättenverordnung gibt es ein Instrument um eine bundeseinheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz analog zu den von den Bürgern in Bayern gewünschten und PER VOLKSENTSCHEID bestimmten Nichtraucherschutz umzusetzen. Dies tun Sie nicht mit dem Argument "Wir werden da keinen Alleingang machen". Zugleich ziehen Sie sich (eine zur Zeit sehr beliebte Methode um nicht Handeln zu müssen) auf die Diskussion (!) einer EU-weiten Regelung zurück.

Mit diesem Verhalten haben Sie m.E. als Drogenbeauftragte versagt. Statt sich aktiv für eine Abschaffung des regionalen Flickenteppichs der diversen Länderregelungen einzusetzen tun Sie nichts, obwohl die bayerische Volksabstimmung klar gezeigt hat welche Regelung die Bürger bevorzugen. Eine Regelung die übrigens auch in anderen EU-Staaten ohne Probleme gilt.

Meine Fragen dazu:

1. Sollte eine Drogenbeauftragte sich nicht aktiv für den Gesundheitsschutz der Bürger einsetzen die jetzt in der ersten (aber nicht letzten) Volksabstimmung zu diesem Thema gezeigt haben welche Lösung sie bevorzugen?

2. Wenn Sie sich auf die EU berufen: Warum unterstützen Sie nicht aktiv den Nichtraucherschutz nach dem Vorbild anderer EU-Staaten?

3. Was werden Sie tun wenn mehr und mehr Bundesländer nach erfolgreichen Volksentscheiden zu dieser Frage dem bayerischen Vorbild folgen, was abzusehen ist?

4. Wie groß schätzen Sie den Glaubwürdigkeitsverlust Ihrer Partei bei den Bürgern ein wenn Sie als FDP-Politikerin weiterhin eine Politik der Untätigkeit in dieser Frage praktizieren?

Mit freundlichen Grüßen

Knut Bergmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bergmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie fordern in Ihrem Schreiben eine Ausweitung der bayerischen Regelungen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie auf die anderen Bundesländer.

Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Sie bestätigt, dass ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung zum Nichtrauchen stattgefunden hat und klare Regeln zum Nichtraucherschutz möglichst ohne Ausnahmen von einer Mehrheit gewünscht werden. Eine breite Akzeptanz für die Regeln ist notwendig, damit der Nichtraucherschutz zum Schutz der Gesundheit von Gästen und Wirten effektiv umgesetzt werden kann.

Aktuelle Bevölkerungsumfragen bestätigen Ihre Einschätzung, dass auch deutschlandweit die Akzeptanz der Nichtraucherschutzgesetze seit ihrer Einführung gewachsen ist. 2010 befürworten 74,4 % der Bevölkerung die bestehenden Nichtraucherschutzgesetze, 2005 waren es nur 52,9 %. Bei den Nichtrauchern ist die Akzeptanz von 92 % (2007) auf 94,1 % (2010) gestiegen. Bei den Rauchern ist die Zustimmung noch stärker gewachsen: Während 2007 noch 63 % der Gelegenheitsraucher und 26,4 % der regelmäßigen Raucher die rauchfreien Gaststätten begrüßten, ist der Anteil bei den Gelegenheitsrauchern auf 69 % und bei den regelmäßigen Rauchern auf 40,5 % gestiegen.

Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung steht für mich der Gesundheitsschutz an erster Stelle. Für mich wäre ein bundesweit einheitlicher Nichtraucherschutz der wirksamere Weg. Der Nichtraucherschutz in der Gastronomie fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Zur Zeit prüft eine parteiübergreifende Initiative im Bundestag, ob - anders als 2006 zwischen Bund und Ländern vereinbart - doch eine bundesweite Regelung möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans