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Mechthild Dyckmans
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Frage von Dominique B. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Dominique B. bezüglich Recht

Sehr gehrte Frau Dykmann

Ich habe im Internet einen Zeitungsartikel gefunden, der mich gelinde gesagt sprachlos gemacht hat, es geht um:

Polizei braucht Helfer
Hinweise von Nachbarn nötig
Erstellt 28.01.08 Rein-Sieg-Anzeiger
Diese Beispiele machen deutlich, warum die Polizei sich an Bürgerinnen und Bürger wendet und zur aktiven Mithilfe bei der Entdeckung von illegalen "Indoor-Grow-Anlagen" aufruft.
Anzeichen für eine Marihuanaplantage:
- dauerhaft verdunkelte Fenster - Wohnungen werden nur selten und vor allem zu unüblichen Zeiten von Personen aufgesucht - aus der Wohnung dringen auffallende Gerüche - ein auffallend hoher Strom- und Wasserverbrauch - Manipulationen am Hausstrom, Stromzuleitungen von außen, Betrieb eines Generators - Feuchtigkeit im Mauerwerk; eventuell mit unerklärlichem Schimmelbefall in unmittelbarer Nachbarschaft zu auffälligen Wohnungen - größere Vorräte an Dünge- oder Pflanzenschutzmittel in Abstellräumen.
Ihre Polizei bittet:
Melden Sie im eigenen Interesse verdächtige Wohnungen und andere verdächtige Objekte. Versuchen Sie auf keinen Fall selbst in die Anpflanzung einzudringen. Täter sichern ihre wertvollen Pflanzen gegen "nicht Berechtigte" mit drastischen Mitteln. Neben Stromfallen wurden anderenorts bereits Plantagen festgestellt, die mit Selbstschussanlagen gesichert waren. (de)

da sie als Richterin gearbeitet haben können sie mir erklären wie sowas in einem Rechtstaat möglich ist? da es doch sehr an Hexenverfolgung im Mittelalter erinnert, und nicht an das 21 Jahrhundert

Um zur meiner Frage zu Kommen:

Wie ist das mit dem § 130 StGB ( Volksverhetzung) und den Mitteln der Verhältnismässigkeit vereinbar?

Mit freundlichen Grüßen
Dominique

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Block,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Sie beziehen sich auf einen zwei Jahre alten Artikel im Rhein-Sieg-Anzeiger vom 28. Januar 2008. Ich kenne weder den Kontext noch den Verfasser und kann den Wahrheitsgehalt nicht nachprüfen. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, dass ich mich zu dem Inhalt nicht äußern kann.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans