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Mechthild Dyckmans
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Frage von Josef C. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Josef C. bezüglich Gesundheit

Werte Frau Dyckmans,

In zahlreichen Ihrer Antworten konnte ich lesen: "Gern informiere ich Sie - selbstverständlich persönlich - darüber, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Auffassung vertritt, dass zugelassene Arzneimittel auf der Basis von Cannabis - also Arzneimittel, deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durch das Zulassungsverfahren beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel zweifelsfrei festgestellt wurden - medizinisch angewendet werden können. ...

Die Prüfung zur Zulassung eines Arzneimittels (auf der Basis von Cannabis) durch das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel erfolgt immer nur im Einzelfall. Die Zulassung erfolgt auf der Basis des Arzneimittelgesetzes, das die Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln sicherstellt und damit vor allem dem Schutz der Patienten dient."

So dürfte im Fall einer solchen Zulassung also davon ausgegangen werden, dass "die Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit" des nun einmal zugelassenen Arzneimittels (auf der Basis von Cannabis) "für den Einzelfall" auch sichergestellt ist..!

Diese Tatsache wird jedoch dadurch konterkariert, dass sich die GKV trotz eben dieser Zulassung unter der eindeutigen Bedingung des "Wirksamkeitsnachweises" immer noch weigert, eine Erstattung dieses Arzneimittels für den "Einzelfall" vorzunehmen - mit genau der Begründung, die Wirksamkeit sei nicht nachgewiesen. Und dies, obwohl die Zulassung eine Wirksamkeit ganz klar impliziert!

Wenn ich zudem lese: "Dies ist aufgrund klinischer Prüfungen für die Cannabis-Wirkstoffe Nabilon und Dronabinol erfolgt, für die im Ausland zugelassene Arzneimittel verfügbar sind.", frage ich Sie,

- Warum sind also im Ausland zugelassene Arzneimittel verfügbar, während hier noch Grabenkriege bzgl. einer "Wirksamkeit" bzw. der Erstattung dieser "wirksamen Arznei" geführt werden?

- Glauben Sie, dass "unwirksame" Arzneimittel im Ausland aus reiner Provokation auf den Markt gebracht werden?

Mfg

JO

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Copper,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Bundesregierung befürwortet, dass Arzneimittel auf der Basis von Cannabis zugelassen und in den Verkehr gebracht werden können, wenn diese sich nach den strengen Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes als wirksam erwiesen haben. Mit der Zulassung eines Arzneimittels geht aber nicht automatisch eine Verpflichtung der Krankenkassen einher, auch die Behandlungskosten zu übernehmen. Die Krankenkassen haben in den von Ihnen angesprochenen Fällen die Freiheit zu entscheiden, ob sie die Behandlungskosten übernehmen können oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans