Frage an Mechthild Dyckmans von Michael B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
bezugnehmend auf Ihre Beantwortung der
Frage (31.05.) von Herrn D.
[quote] "Der Betäubungsmittel-Sachverständigenrat hat auf seiner Sitzung am 3. Mai 2010 eine modifizierte Umstufung von Cannabis bzw. Cannabis-Extrakt in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes empfohlen. Damit könnte im Falle einer rechtlichen Umsetzung erreicht werden, dass in Deutschland Cannabis-Extrakthaltige Fertigarzneimittel hergestellt und auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden könnten. Damit könnte sowohl sichergestellt werden, dass der Handel und die Anwendung von Cannabis zu Rauschzwecken weiterhin verboten bleiben, als auch, dass behandelnden Ärzten eine weitere Therapieoption zur Verfügung stünde, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden könnten."[/quote]
würde mich noch interessieren:
Wenn die Wirksamkeit des Cannabiskonsums bestätigt ist, nicht nur vom Sachverständigenrat, warum sollte man Millionen von Euro in die Entwicklung, Erforschung und Vertrieb von (halb)synthetischen Cannabispräparaten investieren, somit die Krankenkassen, ergo den Steuerzahler gerade in diesen Zeiten noch weiter belasten, wenn es doch schon ein wirksames, schnell zugängliches Produkt, namentlich die Cannabispflanze an sich, gibt?
Was spräche dagegen, Patienten die Erlaubnis auf Anbau und Gebrauch von THC-haltigem Hanf zu erteilen? Natürlich kontrolliert und reglementiert, so das ein Verkauf, eine Weitergabe von Marihuana nicht stattfinden kann. Dronabinol z.b. kostet ein vielfaches von dem, was man für die Aufzucht zu Hause ausgeben müsste (und wird auch nicht immer von der GK finanziert) und das Wirkungsspektrum kann naturgemäß nicht dem des "Originals" entsprechen. Patienten sind keine Kriminellen und haben das Recht - wie auch Sie - ein Leben ohne Schmerzen zu führen ohne dabei ein Vermögen ausgeben zu müssen.
Sehr geehrter Herr Beyer,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass Cannabis und seine Inhaltsstoffe nur bei ausreichender wissenschaftlicher Evidenz zum Zwecke ihrer medizinischen Anwendung zugelassen werden sollten.
Diese Evidenz ist bei unter den Voraussetzungen des Arzneimittelrechts zugelassenen Fertigarzneimitteln als gegeben anzusehen, nicht aber bei Cannabispflanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans