Frage an Mechthild Dyckmans von Peter K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
ich habe heute in der Süddeutschen Zeitung im Artikel "Kinder von rauchenden Eltern sollten Gasmasken tragen" gelesen, dass Sie eine erneute Anhebung der Tabaksteuer, um die Raucher zum Aufhören zu bewegen, ablehnen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Bundesrepublik Deutschland die Tabakkonvention der WHO untrerzeichnet hat, und im Jahr 2008 in Durban auch den ergänzenden Leitlinien förmlich zugestimmt hat. In Artikel 6 "Besteuerung von Tabakwaren" verpflichten sich die Unterzeichner (damit also auch die Bundesrepublik Deutschland) zur "Berücksichtigung der Belange der Tabakprävention bei steuerpolitischen Maßnahmen". Nun werden von der Bundesregierung schon wieder Steuererhöhungen zur Bekämpfung der Staatsverschuldung diskutiert, aber Sie wollen ausgerechnet bei der Tabaksteuer (die schon seit fünf Jahren nicht mehr erhöht wurde - im Gegensatz zu Mehrwertsteuer und anderen Steuern) eine Ausnahme machen!?
Deshalb meine Frage an Sie: mit welchem Recht setzen Sie sich über einen internationalen Vertrag hinweg, den die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und ratifiziert hat?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kratzer
Sehr geehrter Herr Kratzer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Eine moderne Drogen- und Suchtpolitik muss auf mehreren Ebenen ansetzen, um das Nichtrauchen zu fördern. Eine Erhöhung von Tabaksteuern ist dabei nur eine von vielen Möglichkeiten, die Raucherquote zu senken. Die Tabaksteuer ist in der Vergangenheit bereits mehrmals erhöht worden. Die Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) gibt den Unterzeichnerstaaten wichtige Empfehlungen dafür, wie tabakbedingte Schäden wirksam reduziert werden können. In dem von Ihnen genannten Artikel 6 erkennen die Unterzeichner der FCTC an, dass die Preisgestaltung einen Einfluss auf den Konsum hat. Eine unmittelbare bindende Verpflichtung für Deutschland, die Tabaksteuern zu erhöhen, ergibt sich hieraus aber nicht. Eine zielgerichtete Möglichkeit, Kinder und Jugendliche vor dem Einstieg in das Rauchen und vor dem unfreiwilligem Mitrauchen zu schützen, ist die Förderung eines kompetenten, verantwortungsbewussten Umgangs mit der eigenen Gesundheit. Dies kann für Eltern wie auch für Kinder und Jugendliche durch Hilfen zum Ausstieg aus dem Rauchen und durch in der Praxis erprobte Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Einstiegs in das Rauchen geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans