Frage an Mechthild Dyckmans von Mathias L. bezüglich Recht
Werte Frau Dyckmans,
am 21.5.2010 antworteten Sie auf die Frage von Hr. Block, "dass es nicht beabsichtigt ist, Cannabis zu legalisieren".
Meine Frage dazu ist, wie Sie eine "Legalisierung" definieren?
In dem Zusammenhang bitte ich Sie nach Möglichkeit - das Gesundheitsministerium hat sicherlich Material dazu - aufzuzeigen, welche Gesetze und Regelungen in Kraft treten bei einer (theoretischen) Veränderung des Status von Stoffen gemäß §1 BtMG und Anlagen 1 bis 3, insbesondere wenn ein Stoff (z.b. wie bei Modafinil 2008 geschehen) aus dem BtMG-Anhängen genommen wird?
mfg,
M. Lempels
Sehr geehrter Herr Lempels,
vielen Dank für Ihre Frage.
Unter "Legalisierung" von Cannabis verstehe ich die Aufhebung des Verbots des Drogenverkehrs und die Aufhebung der Strafvorschriften.
Würde man Cannabis, wie Sie es vorschlagen, einfach aus dem Anhang des Betäubungsmittelgesetzes streichen, würde dies nicht nur eine Legalisierung, sondern eine völlige Freigabe darstellen, da Cannabis in diesem Fall wie jedes andere Lebens- oder Genussmittel ohne jede Einschränkung für jeden frei zur Verfügung stünde.
Wegen der in diesem Forum bereits mehrfach ausgeführten gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums sowie der internationalen Verpflichtungen ist für die Bundesregierung eine Freigabe nicht zu verantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans