Frage an Mechthild Dyckmans von Mark D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmanns,
Ich bin seit einem Sportunfall vor 3 Jahren chronischer Schmerzpatient, und habe Probleme im oberen Rückenbereich. Meine Verletzung ist nicht operrabel, und leider kann ich nur durch relativ starke Medikamente wie z.B. Diclofenac, Linderung erfahren. Ich habe mich daher mehr oder minder damit abgefunden, obwohl ich noch relativ jung (Anfang 30) bin, dass ich noch lange auf Symptombehandlung, also Schmerzmedikamente, angewiesen bin, denn die unterschiedlichsten Therapieformen, von normaler, bis hin zu alternativer Medizin (die Auflistung würde hier den Rahmen sprengen) haben nicht geholfen, bzw. auch nur kurzfristige Linderung gebracht.
Die auftretenden Neben und Langzeitwirkungen von Diclofenac siehe u.a.: ( http://www.wissenschaft.de/wissenschaft/news/269666.html, http://de.wikipedia.org/wiki/Diclofenac ) bin ich jedoch in keinster Weise bereit in Kauf zu nehmen, wenn ich als Alternative Cannabis einnehmen könnte, und damit nicht nur die Symptome lindern kann, sondern auch Ursachen - denn Cannabis wirkt in multipler Art und Weise, Muskelentspannend, Schmerzlindernd, Stimmungsaufhellend, um nur einige Wirkungen zu nennen, die bei mir direkt positiv zum Tragen kommen.
Hierzu ein paar Links aus anderen Ländern, wo Cannabis schon seit längerem Legal zur medikamentösen Behandlung verfügbar ist: http://en.wikipedia.org/wiki/Medical_cannabis#United_States #Spain #Canada um nur eine kurze Zusammenstellung von Wikipedia zu zeigen. Dronabinol ist hier keine Alternative, da dort u.a. die Muskelentspannende Wirkung fehlt, und die Arznei mit ca. 600€ im Monat sehr teuer ist.
Da Cannabis illegal in DE ist, kann ich so diese Therapieform nicht benutzen, ohne Angst vor Verfolgung durch Polizei und Justiz zu fürchten - und muss weiter mit meinen Schmerzen und den unzulänglichen Therapieformen die in DE möglich sind, leben.
Warum ist Cannabis in natürlicher Form zur Medikamentösen Behandlung in Deutschland illegal?
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr Drechsler,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Das Verbot des Anbaus, Besitzes und Handels mit Cannabispflanzen beruht auf internationalen Abkommen zur Bekämpfung des Drogenanbaus und -handels, zu deren Einhaltung sich Deutschland verpflichtet hat. Eine wichtige Funktion des Verbots ist es zu verhindern, dass Cannabis zu Rauschzwecken missbraucht wird.
Wie der Bundesgesundheitsminister, Herr Dr. Philipp Rösler, befürworte auch ich alle Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame Arzneimittel auf der Basis von Cannabis für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen in den Verkehr gebracht werden können. Dazu wird eine Empfehlung des Betäubungsmittel-Sachverständigenrats derzeit geprüft.
Der Betäubungsmittel-Sachverständigenrat hat auf seiner Sitzung am 3. Mai 2010 eine modifizierte Umstufung von Cannabis bzw. Cannabis-Extrakt in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes empfohlen. Damit könnte im Falle einer rechtlichen Umsetzung erreicht werden, dass in Deutschland Cannabis-Extrakthaltige Fertigarzneimittel hergestellt und auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden könnten. Damit könnte sowohl sichergestellt werden, dass der Handel und die Anwendung von Cannabis zu Rauschzwecken weiterhin verboten bleiben, als auch, dass behandelnden Ärzten eine weitere Therapieoption zur Verfügung stünde, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans