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Mechthild Dyckmans
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Frage von Björn K. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Björn K. bezüglich Gesundheit

Erst einmal vielen Dank für den Versuch ein verständlicheres Bild über Ihre Ansichten zu vermitteln.

"Ich befürworte Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame zugelassene Arzneimittel auf der Basis von Cannabis für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen in den Verkehr gebracht werden können"

Wurde bedacht das nicht jeder Patient die Pharmalobby unnötig unterstützen möchte, wenn er dieses auch selber anbauen könnte und somit evtl. zu früh zugelassene und ebenso schädliche und teure Medikamente umgehen kann?

"Bei natürlichen Gemischen (z.B. Cannabis-Extrakt, Cannabis-Blüten) hingegen sind diese Voraussetzungen bisher nicht erfüllt. Hier sind weder der Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt."

Das schädliche Beimengungen durch das strikte Verbot niemals kontrollierbar werden ist bekannt? Das ökölogisch angebautes Cannabis durch Phytoinhalation bzw. Verzehr auch ohne jegliches körperliches Gesundheitsrisiko durch Verbrennungsstoffe zugeführt werden kann ist dem zuständigen Ausschuß bewusst und wurde berücksichtigt?

Wie würde der Staat reagieren wenn Konsumenten auf einmal Engelstrompeten und Stechäpfel etc. konsumieren / anbauen weil sie dadurch der kriminalisierung entgehen können?

MIt freundlichen Grüßen
Björn Kahn

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kahn,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Ich habe mich zum Thema Cannabis als Medizin in diesem Forum bereits mehrmals geäußert. Gern kann ich noch einmal wiederholen, dass es die Möglichkeit gibt, sich mit einem Antrag auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BtMG an die Bundesopiumstelle des Bundesinstiuts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu wenden. Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Internetseite des BfArM unter http://www.bfarm.de/cln_028/nn_421158/DE/Bundesopiumstelle/BtM/form/form-inhalt.html__nnn=true "Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie". Ein Selbstanbau kann nicht gestattet werden.

Wegen der von Ihnen aufgeworfenen Fragen kann ich Ihnen versichern, dass alle Fragestellungen von mir und den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitsministerium mitbedacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans