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Mechthild Dyckmans
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Frage von Johannes N. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Johannes N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dychmans,

Man durfte nun häufiger die Begründung lesen, dass Alkohol auf Grund seines Status als Genussmittel nicht als Betäubungsmittel betrachtet werden darf.

Wie steht das im Zusammenhang mit Saufexessen der deutschen Jugendlichen?
Sind Sie wirklich der Meinung sie trinken Alkohol wegen des Genusses oder geht es hier um die Erzielung von Rauschzustände?

Da wundert es doch, dass wir im Jahre 2010 immer noch keine Werbeverbot für Alkohol haben.

mit freundlichen Grüßen
Johannes Nase

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Nase,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie fragen mich, ob Jugendliche bewusst Alkohol trinken, um Rauschzustände zu erzielen.

Um mehr über die Hintergründe des Rauschtrinkens von Jugendlichen zu erfahren, hat das Bundesministerium für Gesundheit die qualitative Studie zum Thema "Einflussfaktoren, Motivation und Anreize zum Rauschtrinken bei Jugendlichen" in Auftrag gegeben.

Die Studienergebnisse zeigen, dass Jugendliche überwiegend aus "Spaßgründen" trinken, aber es finden sich auch Hinweise auf Alkoholkonsum zur Bewältigung von Stress und von Problemen. Auffällig sind das frühe Einstiegsalter, die hohe Trinkfrequenz von großen Mengen meist "harter" Alkoholika sowie die daraus resultierende starke Toleranzentwicklung. Die Jugendlichen verfolgen das Ziel, einen "kontrollierten Kontrollverlust" zu erleben, bei dem der Verlust der Kontrolle mit negativen körperlichen und sozialen Folgen gerade vermieden werden soll. Wie sich zeigt, entwickeln Jungen und Mädchen deshalb beim Trinken sowohl individuell wie auch kollektiv ein Repertoire von Bewältigungsstrategien und Lösungsansätzen, um den Konsum zu regulieren und Risiken zu minimieren, was leider oft misslingt. Jugendliche trinken eher in Gruppen, allein wird nur selten getrunken. Es werden in vielen Gruppen durchaus Regeln verabredet, um negative Folgen zu begrenzen, was jedoch ebenfalls nicht immer gelingt.

Sie äußern Ihr Unverständnis darüber, dass es kein Werbeverbot für Alkohol gibt. Gern informiere ich Sie über die Haltung der Bundesregierung zum Werbeverbot für alkoholische Getränke:

Die Bundesregierung setzt im Bereich der Alkoholwerbung auf eine funktionierende Selbstkontrolle der Wirtschaft. Werbende Firmen, Medien, Handel und Agenturen müssen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke beachten. Danach ist alles zu unterlassen, was als Aufforderung zum Missbrauch alkoholhaltiger Getränke gedeutet werden könnte. Kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke soll weder über Trikotwerbung bei Kinder- und Jugendmannschaften erfolgen, noch über Werbe- und Sponsoringmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans