Frage an Mechthild Dyckmans von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
ich möchte an Herrn Steldingers Frage vom 30.03.10 anknüpfen und mich ebenfalls auf Ihre Antwort an Herrn Fürmann vom 25.01.10 beziehen.
Ich habe meinerseits nämlich das Problem, nicht ganz zu verstehen, wie das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten die Bevölkerung vor kriminellen Organisationen und den Folgen der organisierten Kriminalität schützen soll.
Das Verbot verhindert doch eine legale Betätigungsmöglichkeit beim Umgang mit Cannabis, wodurch überhaupt erst die Grundlage dafür geschaffen wird, dass kriminelle Organisationen die Bedienung der zweifellos vorhandenen Nachfrage übernehmen.
Müsste man nicht ehrlicherweise sagen, dass der Gesetzgeber, durch das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten, der organisierten Kriminalität einen lukrativen Markt reserviert und es kriminellen Organisationen ermöglicht, Milliardengewinne zu erwirtschaften, welche anschließend zur Finanzierung weiterer krimineller Projekte genutzt werden können?
Betätigt sich der Gesetzgeber in diesem Sinne nicht sogar als Förderer organisierter Kriminalität?
Die Alkoholprohibition in den USA der 1920er Jahre ist doch ein gutes Beispiel.
Würden Sie sagen, die organisierte Kriminalität ging damals durch das Verbot zurück, oder trug die Prohibition eher dazu bei, kriminelle Strukturen zu stärken?
Welchen Grund, denken Sie, hatte die Aufhebung der amerikanischen Alkoholprohibition im Jahr 1933?
Bitte erklären Sie, durch welchen genauen Wirkmechanismus das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten Ihres Erachtens die Bevölkerung vor kriminellen Organisationen und den Folgen der organisierten Kriminalität schützt.
Können Sie sich vorstellen, dass das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten auch negative Folgen hat? Wenn ja, welche negativen Folgen könnten das sein?
Für Ihre Antworten danke ich Ihnen schon im Vorraus.
Freundliche Grüße
Guido Friedewald
Sehr geehrter Herr Friedewald,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Konsum von Cannabis birgt vor allem erhebliche Gesundheitsgefahren. Um die Bevölkerung vor diesen Gefahren zu schützen, muss eine verantwortungsvolle Politik danach streben, den Konsum von Cannabis zu reduzieren, unter anderem durch ein Verbot des Handels. Das Ziel des Verbots des Handels mit Cannabis ist die Reduzierung des Konsums und damit der Schutz vor den von Cannabis ausgehenden Gesundheitsgefahren.
Ob eine Verminderung des Cannabiskonsums eher durch das Strafrecht oder durch eine Freigabe von Cannabis erreicht werden kann, wird durch einzelne Gruppen unterschiedlich gesehen. Deutschland hat sich in den internationalen Suchtstoffabkommen dazu verpflichtet, den Handel mit Cannabis unter Strafe zu stellen, und sie wird darin von der internationalen Gemeinschaft bestärkt.
Die Bundesregierung sieht daher derzeit keine Veranlassung, eine Freigabe von Cannabis anzustreben.
Das Ziel der Cannabispolitik muss wegen der von Cannabis ausgehenden Gesundheitsrisiken die Reduzierung des Konsums sein. Hierzu setzt die Bundesregierung nicht nur auf die Angebotsreduzierung durch das Betäubungsmittelgesetz, sondern auch auf die Reduzierung der Nachfrage durch Prävention, Beratung und Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans