Frage an Mechthild Dyckmans von Martin S. bezüglich Recht
Werte Frau Dyckmans,
ich hoffe Sie, insbesondere durch ihren juristischen Hintergrund, können mir meine folgende Frage beantworten:
Am 25.1. beantworteten Sie die Frage von Herrn Fürmann mit "Das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten soll nicht nur den Einzelnen - und besonders Jugendliche - vor Gesundheitsgefahren und den Gefahren einer psychischen Abhängigkeit schützen, sondern auch den Einzelnen und die Bevölkerung vor kriminellen Organisationen und den Folgen der organisierten Kriminalität."
Ich habe damit ein Verständnisproblem. Meines Erachtens kann ein Verbot keine ehrliche Aufklärung ermöglichen, ergo insbesondere keine Jugendlichen vor den potentiellen Gefahren schützen.
Wie kann ein Verbot, dass erst einen Schwarzmarkt - und die kriminellen Organisationen - ermöglicht, Einzelne und die Gesellschaft als Ganzes schützen?
mfg,
M. Steldinger
Sehr geehrter Herr Steldinger,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Wie ich bereits häufiger in diesem Forum ausgeführt habe, ist der Konsum von Cannabis nicht unbedenklich. Nach Auffassung der Bundesregierung ist aufgrund der bekannten und wissenschaftlich belegten Gesundheitsrisiken des Cannabiskonsums eine Freigabe des Anbaus, des Handels und des Inverkehrbringens von Cannabis nicht zu verantworten. Daher stellt sich auch nicht die Frage nach einem staatlich kontrollierten Anbau.
Auch der Konsum von Tabak und Alkohol ist mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden. Dies kann aber kein Argument dafür sein, diesen bestehenden Gesundheitsrisiken durch eine Legalisierung von Cannabis noch weitere hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr Steldinger,
vielen Dank für Ihre erneute Frage.
Nach der Lektüre Ihres Schreibens könnte man den Eindruck haben, dass kriminelle Organisationen und Drogenhandel eine Folge des Cannabisverbots sei. Das sehe ich anders: Märkte entstehen durch Angebot und Nachfrage, nicht durch Verbote. Und die organisierte Kriminalität würde auch nicht plötzlich verschwinden, wenn Cannabis legalisiert würde.
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Betäubungsmittelgesetz den Zweck, die menschliche Gesundheit und die wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Grundlagen der Gesellschaft zu schützen.
Eine objektive Aufklärung über die gesundheitlichen und sozialen Risiken des Cannabiskonsums ist jedenfalls geeignet, die Nachfrage zu reduzieren.
Dies belegen die zahlreichen Aufklärungskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und vieler anderer Institutionen, auch in den Ländern, Städten und Gemeinden, zum Thema Cannabis.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans