Frage an Mechthild Dyckmans von Adrian B. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
ich habe in unserem örtlichen Amtsblatt einen interessanten Bericht zum Thema Komasaufen gelesen. Da mir das Thema auch schon in Vergangenheit immer wieder Grund zur Aufregung gegeben hat und ich mich immer noch frage, warum dagegen so wenig unternommen wird, möchte ich Sie als Drogenbeauftragte der BRD einfach mal direkt fragen was man in unserem Land in Zukunft vor hat, dagegen zu tun.
Dazu möchte ich das ganze Thema mit ein paar Zahlen und Zitaten verdeutlichen:
Alle Zitate stammen aus dem Amtsblatt Ettlingen KW12 vom 25.März 2010 - Seite 24 ( http://www.ettlingen.de/servlet/PB/show/1332393_l1/PS-AB-2010-KW__12-Parteien.pdf )
- "Die Versorgung eines komatös alkoholisierten Jugendlichen verschlingt mit Polizeieinsatz, Rettungsdienst und Krankenkasse durchschnittlich ca. € 1.800,-. Die Polizeikosten zahlt der Steuerzahler, der Rest die Krankenkasse (meist der Eltern) aus dem Topf der Beitragszahler."
- "Bei bundesweit ca. 26.000 Fällen kommt da ein Betrag von ca. 46,8 Mio € zusammen. Und das ist nur für die Ausnüchterung ohne weitere klinische oder sonstige Folgemaßnahmen. In Karlsruhe gab es z.B. 2009 - 107 Klinikeinlieferungen. Ein Plus von 133% gegenüber 2008."
Meine persönlichen Vorschläge wären deshalb folgende:
- Ein generelles bundesweites Alkoholverbot (Bier, Wein, etc.) für Personen unter 21 Jahren.
- Verkauf von Alkohol nur in speziellen Alkoholgeschäften mit Überprüfung des Ausweises (nicht im Supermarkt oder an Tankstellen / alle Diskotheken wo Alkohol ausgeschenkt wird ab 21Jahren)
- Den Einsatz von komatös eingelieferten Jugendlichen unter 18Jahren sollten deren Eltern bezahlen müssen (max. €1.800,- aber min. €1.000,- da sonst kein Lerneffekt eintritt), bei Personen über 18Jahren sollten diese selbst zur Rechnung gezogen werden.
"An anderer Stelle streichen die Krankenkassen Leistungen. (...) Wäre das Geld im Bereich Bildung nicht besser investiert?" Was meinen Sie dazu???
Mit freundlichen Grüßen
A. Bernhard
Sehr geehrter Herr Bernhard,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Sie machen sich in Ihrem Schreiben Sorgen um das Rauschtrinken bei Jugendlichen und schlagen neben der Beschränkung des Verkaufs auf spezielle Verkaufsstellen auch ein generelles Verbot des Verkaufs von Alkohol an Personen unter 21 Jahre vor. Zudem fordern Sie, die Kosten für eine Alkoholintoxikationsbehandlung den Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigten aufzuerlegen.
Ob mit diesen Maßnahmen tatsächlich eine Reduzierung des jugendlichen Rauschtrinkens erreicht werden könnte, darf zumindest bezweifelt werden. Schon heute ist der Verkauf von Spirituosen an unter 18-Jährige verboten und dennoch steigt die Zahl der sehr jungen Menschen, die ins Krankenhaus eingeliefert werden. Eine Beschränkung des Verkaufs von Alkohol auf bestimmte Verkaufsstellen wäre derzeit politisch nicht durchsetzbar. Hier müssen andere Wege beschritten werden, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu fördern.
Was die Altersgrenzen angeht, ist der Verkauf von Spirituosen an Personen unter 18 Jahren und von Bier und Wein an Personen unter 16 Jahren bereits jetzt nicht gestattet. Diesen Personen ist auch der Verzehr von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten. Leider ist dies nur wenig bekannt.
Die bestehenden Regelungen zum Jugendschutz müssen strikt eingehalten werden, so dass Jugendliche an Alkohol erst gar nicht herankommen. Hier besteht ein Vollzugsproblem. Jugendliche dürfen keine Spirituosen kaufen, und unter 16-Jährige auch kein Bier und keinen Wein.
Sie schlagen in Ihrem Schreiben auch vor, den Eltern jugendlicher Patienten, die mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden, die Kosten der ärztlichen Behandlung und alle damit verbundenen Kosten aufzuerlegen.
Der Vorschlag mag auf den ersten Blick Charme haben. Aber so funktioniert unser Gesundheitssystem nicht. Schließlich muss auch der Motorradfahrer nicht die Kosten der Behandlung tragen, obwohl er zu schnell gefahren ist und sich bei einem von ihm herbeigeführten Unfall verletzt hat. Es ist weder möglich, noch wünschenswert, jedem Bürger seine individuell verursachten Gesundheitskosten zuzuordnen.
Ich stimme Ihnen aber zu, dass die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mehr in die Pflicht genommen werden müssen. Daher werden ich durch die Unterstützung spezieller Kampagnen, die sich besonders an Eltern richten, versuchen, diese stärker für das Problem zu sensibilisieren und sie bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen.
Erfolgversprechend erscheint eine vielseitige, an Prävention, Aufklärung und Beratung in Verbindung mit einer konsequenten Umsetzung der bestehenden Jugendschutzgesetze orientierte Alkoholpolitik.
Dort setzt das vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte bundesweite Projekt "HaLT – Hart am Limit" http://www.halt-projekt.de an. Durch Beratungsangebote an Jugendliche, die Einbeziehung der Eltern und der jeweiligen Kommunen konnte in vielen Gemeinden ein deutlicher Rückgang der dortigen Einlieferungszahlen verzeichnet werden.
Durch konsequente Alterskontrollen vor Ort kann verhindert werden, dass Jugendliche Alkohol kaufen. Ich bin im Gespräch mit dem Einzelhandelsverband, um hier für Verbesserungen zu sorgen. In Zukunft sollte generell von jungen Menschen an der Kasse ein Ausweis verlangt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans