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Mechthild Dyckmans
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Frage von Axel J. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Axel J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmans,
um Herrn Wurths Aufforderung vom 18.03.2010 zu unterstreichen, dass es an der Zeit wäre, der/den Sache/n mal systematisch auf den Grund zu gehen - und da insbesondere der Faktor Zeit für schwerkranke Menschen eine nicht unwesentlich existenzielle Rolle bei der lebensqualitätssichernden Linderung und Bekämpfung von Krankheitssymptomen spielt - möchte ich unter Verweis auf diese vor annähernd 4 Jahren erschienene Reportage im ZDF-Magazin Frontal21
http://www.youtube.com/watch?v=JCZquUhppn8
gerne von Ihnen wissen, ob sich für die dort zu Wort gekommenen Patienten (und für den genannten Arzt bzw. seine Kollegen in der Bundesärzteschaft) inzwischen etwas zum Positiven geändert hat (falls "nein" - warum nicht, falls "ja" - was?) ; ob Ihnen bekannt ist, inwiefern der Minister für Gesundheit, Dr. P. Rösler, FDP, u.U. künftig beabsichtigt für solcherlei - u.ä. cannabispräparatbedürftige - Patienten etwas zum Positiven in Sachen Kostenreduktion und Abbau von bürokratischen Hemmnissen zu verändern, und vor allen Dingen wie vor der Allgemeinheit zu rechtfertigen ist, dass nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18.03.2010 tausendfache Diarmorphinbehandlungen - also die von der Bundesopiumstelle entgegen deren institutionelle Prinzipien genehmigte, geduldete und geförderte Erhaltung von (Heroin-)Abhängigkeit - erstattungsfähig sind, während hingegen eine Erstattung von seltenen, weil oftmals bloß ausnahmeerlaubnisfallbedingten Cannabisblüten-, Cannabis-Extrakt- oder Dronabinol-(Selbst)behandlungen überwiegend nicht stattfindet, obleich die wissenschaftliche Studienlage zum medizinischen Potential von Cannabis vergleichsweise nicht uneindeutiger ist als diejenige in punkto Vorteile der sozial- und gesundheitsstabilisierenden Diazetylmorphinismus-Substitution?

Mit freundlichen Grüßen

Axel Junker

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Junker,

haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Frage.

Wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre Fragen zum Thema Zulassung von Cannabis als Arzneimittel vom 21.12.09 und vom 27.01.10 ausgeführt habe, befürworte ich, ebenso wie Herr Gesundheitsminister Dr. Rösler, Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame zugelassene Arzneimittel auf der Basis von Cannabis für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen in den Verkehr gebracht werden können.

Eine Zulassung von Cannabis kann wie bei allen anderen Arzneimitteln nur auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfolgen. Dazu müssen im Zulassungsverfahren im konkreten Einzelfall die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels wissenschaftlich nachgewiesen sein.

Dies ist aufgrund klinischer Prüfungen für die Cannabis-Wirkstoffe Nabilon und Dronabinol erfolgt, für die im Ausland zugelassene Arzneimittel verfügbar sind. Bei natürlichen Gemischen (z.B. Cannabis-Extrakt, Cannabis-Blüten) hingegen sind diese Voraussetzungen bisher nicht erfüllt, da weder der Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans