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Mechthild Dyckmans
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Frage von Thomas F. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Thomas F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dyckmanns,

ich beziehe mich auf die gestellte Frage vom 25.01.2010 von E. F., hierbei ist mir etwas unklar.

Es wurde nach einem Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr gefragt. Nach meinem Wissensstand gibt es einen Grenzwert von 1ng, unterhalb dessen keine Ordnungswiedrigkeit vorliegt bzw Strafverfolgung vorliegt.

Das Fahren unter Einfluss jeglicher Droge kann nicht gut sein und möchte ich nicht befürworten.
Jedoch stellt die gänige Praxis fest, das jeglicher nachgewiesener Konsum den Führerschein kosten kann auch wenn es nicht mit einem Bussgeld belegt wird. Unterhalb von 1ng pro ml Blutplasma wird das vergehen nur via MPU und Führerscheinentzug bestraft und somit als Ersatzstrafrecht gebraucht.

Dafür ligen diverse Studien vor, wo wiederlegt ist, das z.b. nach zwei Tagen nach der Einnahme von Cannabis es im Straßenverkehr irgendetwas zu befürchten gibt.

Würde mich über eine Konkrete Aussage freuen, wo Sie auf den Unterschied des Bussgeldes oberhalb von 1ng pro ml Blutplasma und des Führerscheinenzuges des nachgewiesenen Konsum ohne Bezug zum Straßenverkehrs eingehen (auch ohne Aktives THC im Blut).

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Fischer,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mich erreichen häufig Fragen zum Thema Betäubungsmittelkonsum und Fahrerlaubnisentzug. Häufig wird in diesen Schreiben die Meinung geäußert, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis eine unverhältnismäßige Strafe für denjenigen darstellt, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Dies trifft aber nicht zu: Der Zweck der Entziehung der Fahrerlaubnis sie dient einzig und allein der Sicherheit des Straßenverkehrs; dies hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen betätigt. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Zahl von Verkehrsunfällen mit Personenschaden unter Drogeneinfluss in den vergangenen Jahren bei ca. 1.500 pro Jahr, wobei von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen wird. Das Fahren unter Drogeneinfluss ist also ein ernstzunehmendes Problem. Es ist für die Sicherheit im Straßenverkehr wichtig zu gewährleisten, dass ungeeignete Fahrer - also jene, die die Einnahme von Cannabis und das Fahren eines Kraftfahrzeuges nicht mehr trennen können - nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Dies geschieht durch die Überprüfung der Fahreignung. Dabei ist bei Cannabis entscheidend, ob ein regelmäßiger Konsum vorliegt, der die Aufmerksamkeit herabsetzt, die Verarbeitung von Wahrnehmungen reduziert und die Fähigkeit, komplexe Informationen schnell zu verarbeiten verringert. Ob ein regelmäßiger Konsum vorliegt, kann aber nur im Einzelfall überprüft und entschieden werden.

Der Gesetzgeber hat bisher bewusst keine Grenzwerte für den Nachweis der Fahruntüchtigkeit bei Cannabis festgelegt, da hierdurch davon auszugehen ist, dass die bestehende Regelung ohne Grenzwerte zu einer Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit beiträgt. Dadurch wird auch Fehleinschätzungen über Menge und Folgen eines Drogenkonsums für die Fahrtauglichkeit entgegengewirkt und berücksichtigt, dass bis heute noch keine zuverlässigen Gefahrengrenzwerte existieren.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans