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Mechthild Dyckmans
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Frage von Martin S. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Martin S. bezüglich Gesundheit

Werte Frau Dyckmans,

einem Kurzbericht der Bundesregierung / Bundesgesundheitsministerium zufolge (REITOX 2009, http://tinyurl.com/y8lthe3 ) werden nur 1,4 Mrd. Euro, z.b. für Therapien von den Sozialversicherungsträgern bezahlt, während 3,6 bis 4,5 Mrd. Euro werden für “die Minderung der Folgen des Drogenproblems, insbesondere in Form von Interventions- und Repressionsmaßnahmen, in geringerem Maße auch für Prävention” ausgegeben werden. Das macht pro Sekunde 146,30 Euro für die Repressionsmaßnahmen.

Da Cannabis die am meisten genutzte Droge in den westlichen Gesellschaften ist, dürfte ein großteil der Kosten dafür aufgewendet werden, bei einer gleichzeitigen "Entkriminalisierung" der sog. "Geringen Menge".

Dazu meine Frage: Warum besteht diese krasse Ungleichverteilung?

Warum wird noch immer Geld für eine Strafverfolgung der "geringen Menge" ausgegeben, auch wenn das ganze im Papierkorb landet?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Steldinger,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

In dem von Ihnen angeführten Reitoxbericht für Deutschland heißt es:

"Addiert man die identifizierten und errechneten Ausgaben auf, ergibt sich für das Referenzjahr 2006 ein Intervall zwischen 5,2 und 6,1 Mrd. EUR an öffentlichen Ausgaben für den Bereich illegaler Drogen, die sich folgendermaßen aufteilen: Der Anteil der Deutschen Rentenversicherung in Form von Ausgaben für medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie Renten wegen Erwerbsminderung betrug etwa 172 Mio. EUR. Die Hochrechnung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Medikation, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationen usw. belief sich auf 1,4 Mrd. EUR. Auf Ebene der Gebietskörperschaften konnte ein Betrag zwischen 3,6 und 4,5 Mrd. EUR ermittelt werden, der für die Prävention und Minderung der Folgen des Drogenproblems in Form von Präventions-, Interventions- und Repressionsmaßnahmen ausgegeben wurde."

Im Bericht wird darauf eingegangen, dass zwar ein großer Anteil der ermittelten Ausgaben (>65%) der Funktion "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" zuzurechnen ist, allerdings für die Funktionen "Gesundheit" und "Soziale Sicherung" auch die größten Lücken in der Datensammlung zu finden sind. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass "vor allem im Bereich der Länder die ermittelten Ausgabenbeträge auf sehr groben Schätzverfahren beruhen und aus den Kommunen keinerlei repräsentative Daten vorliegen."

Gern können Sie dies im Reitoxbericht für Deutschland 2009 nachlesen: http://www.bmg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Internationales/Reitoxbericht_202009,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Reitoxbericht%202009.pdf

Grundsätzlich möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass nach § 31 a Abs. 1 Satz 1 BtMG die Staatsanwaltschaft ohne Zustimmung des Gerichts von der Verfolgung eines Vergehens nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 BtMG absehen kann, wenn

- die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre,
- kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und
- der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge
- anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.

Der weitaus größte Teil der Verfahren gegen Cannabiskonsumenten wird auch entsprechend dieser Vorschrift eingestellt, wenn die genannten Voraussetzungen zutreffen.

Mir ist es wichtig, bundesweit die Rechtspraxis der Einstellung von Verfahren gegen Gelegenheitskonsumenten noch mehr zu vereinheitlichen. Ansonsten ist das Verfahren aus meiner Sicht nicht zu beanstanden.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans