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Mechthild Dyckmans
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Frage von Tino W. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Tino W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

da Sie sich bei der Abstimmung über die Aufnahme von Diamorphin in die Regelversorgung ihrer Stimme enthalten haben gehe ich einmal davon aus, dass Sie gewisse Vorbehalte gegen diese Form der Behandlung haben die ja als Alternative für Schwerstabhängige gedacht ist die mit Methadon oder Buprenorphin nicht richtig behandelt werden konnten.

Wie Ihnen vielleicht bekannt ist gibt es aber auch viele "normale" Patienten die mit Methadon grosse Probleme haben, z.B. weil schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten - besonders häufig sind eine starke Gewichtszunahme (>20kg) durch Wassereinlagerungen, ständiges Schwitzen, Antriebslosigkeit und Depressionen. Diese Symptome sind häufig ursächlich für fortgesetzten Beikonsum oder das Scheitern der Substitutionsbehandlung.

In Österreich können solche Patienten auch mit retardiertem Morphin behandelt werden, das verwendete Präparat heisst Substitol und ist 24 Stunden wirksam. In Studien hat sich Substitol als ebenso wirksam erwiesen wie Methadon, gleichzeitig hat es nicht die genannten Nebenwirkungen und wirkt deutlich antidepressiv[1]. Angesichts der positiven Erfahrungen in Österreich haben auch Slowenien und Bulgarien Substitol zur Behandlung der Opiatabhängigkeit zugelassen. Auch in der Schweiz ist eine Substitution mit retardiertem Morphin auf Antrag möglich.

Dazu also meine Frage: Wieso ist Substitol nicht auch in Deutschland zur Behandlung der Opiatabhängigkeit zugelassen? Es wäre doch sinnvoll wenn es im Falle einer Unverträglichkeit von Methadon eine zusätzliche Behandlungsoption gäbe. Bisher kann der behandelnde Arzt solche Patienten nur noch an das Diamorphin-Programm verweisen. Was meinen Sie dazu, werden Sie als Drogenbeauftragte der Bundesregierung sich für die Zulassung einsetzen?

Mit freundlichen Grüssen,
Ihr Tino Walser

[1] Eder H. et al.: Comparative study of the effectiveness of slow release morphine and methadone for opioid maintenance therapy. Addiction 100: 1101-1109 (2005)

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Walser,

ca. 69.000 Opiatabhängige erhalten in Deutschland eine Substitutionsbehandlung. Durch die Behandlung mit einem Ersatzstoff, zumeist Methadon, haben die Betroffenen die Chance, sich zunächst gesundheitlich und sozial zu stabilisieren und sich dann beruflich zu rehabilitieren.

Durch die Zulassung von Diamorphin für die Regelversorgung haben sich die Möglichkeiten der Behandlung für Schwerstabhängige verbessert. Sie sind für diese kleine Patientengruppe ein Angebot zur Überlebenshilfe.

Ich habe mich seinerzeit bei der Stimmabgabe nicht enthalten, weil ich die Wirksamkeit dieser Behandlungsmethode anzweifle oder Vorbehalte gegen diese Art der Substitutionsbehandlung habe, sondern weil ich die Form der Finanzierung der Behandlung für nicht richtig geregelt halte.

Die Zulassung von Arzneimitteln erfolgt auf Antrag der jeweiligen Arzneimittelhersteller, der beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu stellen ist. Dies kann selbstverständlich auch für Substitol geschehen. Die Prüfung des Antrags erfolgt dann auf der Basis des Arzneimittelgesetzes, welches die Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln sicherstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans