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Mechthild Dyckmans
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Frage von Jan S. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Jan S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Dyckmanns

Im Jahre 2002 und 2003 wurde die Tabaksteuer um jeweils einen Cent pro Zigarette erhöht, um die Terrorbekämpfung gegen den , nennen wir es mal 9/11 Terror , zu bezahlen.

Also rechnen wir mal seit 2003 mit 2 Cent , pro Zigarette.

Zigarettenkomsum seit 2003 bis 2009 696 Milliarden Zigaretten , die versteuert wurden. http://www.zigarettenverband.de/pos-data/page_img/Grafiken/Infografik/Absatz_Zigaretten_09_web.png

696 Milliarden mal 2 cent macht 13,92 Milliarden Euro.

13,92 Milliarden Euro , die für Terrerbekämpfung auszugeben sind. Wird damit der Afganistaneinsatz bezahlt ? Werden damit Kofferbomben gesucht ?

Wo erfährt man, was mit dieser Zwecksteuer passiert ?

Mit freundlichen Grüßen

Jan Stein

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stein,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mir scheint Ihrer Frage ein Missverständnis zu Grunde zu liegen. Die Erhebung einer Steuer für einen bestimmten Zweck ist aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht zulässig, d.h. Steuern dürfen grundsätzlich nicht erhoben werden, um bestimmte Ausgaben mit ihnen zu finanzieren.

Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchssteuer, die wie andere Verbrauchssteuern auch nach Artikel 106 Grundgesetz dem Bund zusteht. Im Bundeshaushalt gilt das sogenannte Gesamtdeckungsprinzip: Es steht immer die Gesamtheit aller Einnahmen des Bundes zur Finanzierung der im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben - ohne Rücksicht auf ihre Herkunft - zur Verfügung.

Über die Verwendung der Steuereinnahmen entscheidet der Deutsche Bundestag durch die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes in jedem Jahr neu. Dabei stellt er zwar auch Mittel für verschiedene Maßnahmen im Zuge der Terrorbekämpfung bereit, die aber nicht (nur) aus der Tabaksteuer oder Teilen davon stammen, sondern stets aus den gesamten zur Verfügung stehenden Einnahmen des Bundes.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans