Frage an Mechthild Dyckmans von Robert T. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
ich habe eine Frage zum Stiftungsrecht, in dem ich derzeit meine Dissertation schreibe. Könnten Sie mir mitteilen, aus welchem Grund Familienstiftungen weitestgehend von der staatlichen Aufsicht freigestellt sind, obwohl sie steuerlich genauso privilegiert werden wie andere Stiftungen, die einer staatlichen Kontrolle unterliegen? Woraus erklärt sich diese Ungleichbehandlung? Ist Ihnen vielleicht etwas bekannt ob hierzu Änderungsbestrebungen angedacht sind? Vielen Dank im Voraus.
Mit den besten Grüßen
Robert Tischer
Sehr geehrter Herr Tischer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 17. Februar 2010.
Änderungen im Stiftungsrecht werden zwar immer mal wieder diskutiert; ein konkretes Vorhaben steht jedoch zur Zeit nicht an. Welche Motive den Gesetzgeber veranlasst haben, die von Ihnen festgestellte Ungleichbehandlung vorzunehmen, lässt sich allenfalls der Gesetzesbegründung und den entsprechenden Protokollen der Parlamentsausschüsse entnehmen.
Im Rahmen Ihrer Dissertation werden Sie sicher Gelegenheit haben, die Gesetzesmaterialien und –begründungen sorgfältig auszuwerten und zu einer abschließenden Meinung zu kommen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei!
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans