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Mechthild Dyckmans
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Frage von Axel J. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Axel J. bezüglich Gesundheit

Die Hoffnungen vieler Erkrankter auf Änderung derzeit unzumutbarer Verwaltungs- und Kostenzustände in punkto Cannabis als Medizin haben sich zerschlagen, Frau Dyckmans.
Daher möchte ich unter Bezug auf die Zitate*
"Die Bundesregierung befürwortet alle Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame
Arzneimittel auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden
können *1
Wenn Cannabis-Arzneimittel bei schwersten Erkrankungen für einzelne Patienten zu einer deutlichen Linderung der Beschwerden führen, sollte die medizinische Anwendung geprüft werden*2
Ich werde mich dafür einsetzen, die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken
voranzubringen*3"
folgende Fragen an Sie richten:
WELCHE Anstrengungen sind es konkret, die die Regierung befürwortet; wo und in welcher Form wird derzeit von wem die Linderung von Beschwerden durch NATÜRLICHES Cannabis geprüft und wie sieht Ihr persönlicher Einsatz zur Voranbringung einer Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken aktuell aus?
Durch überzogene Bewertung ETWAIGER Nebenwirkungen (Verwirrtheit, Halluzinationen, Lernschäden etc.) bei med. (kontrolliertem) Hanfgebrauch werden bisherige Behandlungserfolge nicht bloß in Frage gestellt - sondern negiert. Die gesamte Medizin-Historie wird so auf den Kopf gestellt zugunsten einer politischen Absichtsbekundung auf Einführung von pharmakologisch modifiziertem "rauschfreiem" Cannabis, was nicht bloß die Therapiefreiheit und Selbstbestimmung der Patienten konterkariert, sondern auch dem Geist des BVerwG-Urteils http://www.cannabis-med.org/german/bverwg.pdf widerspricht. Das Hinwarten auf Forschungsergebnisse schafft progrediente Krankheitsverläufe. Kann das gewollt sein?

Würden Sie mir die Zusatzfrage gestatten, ob alle hier gestellten Fragen wirklich von Ihnen selbst beantwortet werden oder geschieht dies ggf. durch einen Ihrer Beauftragten?

*auf A. Watch
*1 14.12.09 Hergesell
*2: 21.12.09, Becker
*3: 14.12.09, Gruß

Mit freundlichen Grüßen
Axel Junker

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Junker,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Gern informiere ich Sie - selbstverständlich persönlich - darüber, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Auffassung vertritt, dass zugelassene Arzneimittel auf der Basis von Cannabis - also Arzneimittel, deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durch das Zulassungsverfahren beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel zweifelsfrei festgestellt wurden - medizinisch angewendet werden können.

Dies ist aufgrund klinischer Prüfungen für die Cannabis-Wirkstoffe Nabilon und Dronabinol erfolgt, für die im Ausland zugelassene Arzneimittel verfügbar sind. Bei natürlichen Gemischen (z.B. Cannabis-Extrakt, Cannabis-Blüten) hingegen sind diese Voraussetzungen bisher nicht erfüllt, da weder der Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt sind.

Eine medizinische Anwendung und eine damit verbundene Umstufung dieser Zubereitungen von Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) in die Anlage III des BtMG (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) ist derzeit nicht zu verantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans