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Mechthild Dyckmans
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Frage von Dennis W. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Dennis W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

vielen Dank für die Beantwortung meiner ersten Frage. Leider haben Sie einen Punkt übersehen, welchen ich hiermit zu Ihrem Nutzen überarbeite um nicht wieder von einer Antwort abzusehen:

Wie definieren Sie die "Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten"?
Wollen Sie den Millionen in Deutschland lebenden Konsumenten wirklich versuchen einzutrichtern, dass Sie ihnen durch einen "Ausstieg" helfen wollen, obwohl diese überhaupt kein Problem haben? Cannabis ist längst nicht die Droge, die sie einmal behauptet wurde zu sein. Gibt es in Ihrer Hinsicht inzwischen nicht genügend wissenschaftliche Belege die doch eher für eine "Tolerierung", anstatt für ein "Verbot" sprechen?

Der DHV (Deutsche Hanf Verband) warnte mit einem Bericht vom 12.01.2010 vor in Deutschland massiv gestrecktem Marihuana ( http://www.hanfverband.de/aktuell/meldung_1263333611.html ). Darin wird vermerkt, dass es seit 2006 einen Aufmarsch von "verseuchtem Cannabis"
gäbe der uns in 10 Jahren vermutlich tausende zusätzliche Lungenkranke bescheren wird.

Ist Ihnen dieser Bericht bekannt? Wie möchten Sie gegen dieses Problem vorgehen?

Wollen Sie, wie Ihre Vorgängerin, einfach wegsehen und somit eine große "Krankenwelle" riskieren, oder würden Sie sich inzwischen für Konzepte wie die "staatlich kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten" (z.B.: nach dem niederländischen, tschechischen und voraussichtlich bald auch dänischen Coffeeshop-Prinzip) aussprechen und somit nicht nur das Jugendschutzgesetz stärken, sondern auch Millionen Konsumenten ihre psychische Angst vor der Verfolgung nehmen?

Ich bitte um eine gerechte Antwort aller Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Weißmann,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Wie ich in meiner Antwort zu Ihrer Frage vom 17. Dezember 2009 bereits ausführlich dargelegt habe, haben Staatsanwaltschaften auf der Grundlage des § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes die Möglichkeit, im Falle des Besitzes einer geringen Menge, bei geringer Schuld des Täters und mangelndem öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung von der Strafverfolgung abzusehen. In der Praxis wird von dieser Möglichkeit in der Mehrzahl der Fälle bereits jetzt Gebrauch gemacht.

Vielen Dank auch für Ihren Hinweis zu verunreinigtem Cannabis. Ich kann Ihre Befürchtungen gut verstehen, kann im Augenblick aber nur sagen, dass über die wenig konkreten Angaben des Deutschen Hanfverbandes hinaus noch keine weiteren Meldungen vorliegen. So lange keine Untersuchungen hierzu vorliegen, sehe ich zu weiteren Maßnahmen keine Veranlassung. Es wäre unangemessen und angesichts knapper staatlicher Ressourcen wenig verantwortlich, eine flächendeckende Untersuchung allein auf der Grundlage einer unbestätigten Meldung zu initiieren.

Viele Landesapothekerkammern haben die Möglichkeit geschaffen, Rauschmittelverdachtsproben bei einer Apotheke abzugeben und gegen eine Unkostengebühr von 30-50 Euro qualitativ und anonym beim Zentrallaboratorium deutscher Apotheker (ZLA) in Eschborn untersuchen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans