Frage an Mechthild Dyckmans von Wilken H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
Meine Fragen resultieren zum Teil aus den von Ihnen o. g. Antworten.
Ich habe mit meiner Schmerztherapeutin auch die Anwendung von THC und Dronabinol besprochen, sie hat mir jedoch wenig Erfolg versprochen, da ich nicht als schwer krank eingestuft werden würde, und eine Therapie mit den synthetischen Präparaten sehr teuer ist. Ich habe als chronischer Schmerzpatient verschiedenste Schmerzmittel ausprobiert. Ohne Erfolg, bzw. die Nebenwirkungen waren oft schwerwiegender als die Linderung. Hierbei sehe ich den Rausch in Zusammenhang mit THC als positiven Effekt bei maßvollem und niedrig dosiertem Gebrauch.
Warum wird das THC nicht aus vom Staat kontrolliertem Anbau von potenten Cannabispflanzen gewonnen, was sehr viel günstiger wäre? Studien aus den USA und der Beitrag von Hr. Junker s. o. belegen dies. Und warum wird bei THC so auf die Vermeidung und Unterdrückung des Rausches geachtet, was bei vielen anderen Medikamenten nicht der Fall ist. Siehe Beipackzettel unter Straßenverkehrstauglichkeit.
Weiter sprechen Sie von einer hohen Missbrauchsgefahr bei Cannabis als Prohibitionsgrund. Warum gibt es hier diese Doppelmoral? Denn auch bei Alkohol wird erheblicher Missbrauch betrieben mit weitaus schwerwiegenderen Folgen für die Gesellschaft und deren Gesundheit.
Warum ist es nicht möglich für Cannabis eine Regelung zu finden, die den Missbrauch bestraft, nicht jedoch den maßvollen Genuss der Droge wie bei Alkohol?
Das hierfür weitere Studien nötig wären will ich nicht gelten lassen, denn diese Ausrede wird schon seit Jahren genannt. Wäre Cannabis für die Pharmaindustrie lukrativ und kein günstiges Konkurrenzprodukt für teure Schmerzmittel, wären wir hier schon weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Wilken Hörl
Sehr geehrter Herr Hörl,
ich danke für Ihre Fragen.
Niemand kann und will einem Kranken die Linderung seiner Beschwerden verweigern. Aber wie ich schon in anderen Antworten ausgeführt habe, muss die Wirksamkeit eines Arzneimittels auf der Basis von Cannabis im Einzelfall nachgewiesen werden. Dieser Nachweis ist in Deutschland bisher nur für Dronabinol und Nabilon erfolgt, die daher als verschreibungsfähige Medikamente in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen wurden.
Die Zulassung weiterer Medikamente zur Schmerztherapie auf der Basis von Cannabis kann erst dann in Betracht gezogen werden, wenn sie einen Zusatznutzen für die Schmerzlinderung bringen, der Schweregrad einer Erkrankung dies erfordert und alle anderen zumutbaren Behandlungen erfolglos waren. Der Rauschzustand ist dabei eine unerwünschte Nebenwirkung, da er nicht nur die kognitive und körperliche Leistungsfähigkeit einschränkt, sondern sich für Dritte durchaus negativ auswirken kann (zum Beispiel wenn man berauscht Auto fährt), und weil er zur Ausbildung einer psychischen Abhängigkeit beitragen kann.
Zu dem von Ihnen herangezogenen Vergleich von Cannabis und Alkohol stimme ich Ihnen insoweit zu, als auch missbräuchlicher Alkoholkonsum gesundheitsschädigend ist. Diese Tatsache kann aber nicht dazu führen, dass diesen Risiken weitere gesundheitliche Risiken durch die Legalisierung von Cannabis hinzugefügt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans