Frage an Mechthild Dyckmans von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
aufgrund Ihrer Tätigkeit als Richterin und der angeblich freiheitlichen Ausrichtung Ihrer Partei, setzte ich große Hoffnungen in Sie. Umso mehr enttäuscht mich nun, dass Sie direkt in die ausgelatschten Fußstapfen Ihrer Vorgänger treten und jede Ihrer Antworten klingt, als wäre Sie von Frau Bätzing verfasst worden.
Ich gebe jedoch die Hoffnung nicht auf, dass die politische Anerkennung der im Grundgesetz verankerten Freiheits- und Persönlichkeitsrechte in der BRD noch Realität werden.
In Ihrer
Antwort an H. Z. .weisen Sie darauf hin, "dass man sich in Fachkreisen einig ist, dass eine Einteilung in "harte" und "weiche" Drogen gesundheitspolitisch wenig sinnvoll ist."
Ist eine Einteilung in legale und illegale Drogen dann sinnvoll, bzw. notwendig?
Kann Drogenpolitik glaubwürdig sein, wenn der freie Verkauf des tödlichen Neurotoxins Alkohol, trotz fehlender Unbedenklichkeitsbescheinigung, erlaubt ist und seine Herstellung mit Subventionen gefördert wird, man den Umgang mit dem weniger gefährlichen Hanf jedoch strafrechtlich verfolgt?
Warum verstößt das Cannabisverbot weder gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, noch gegen die Artikel 1 und 2 GG, obwohl die empirische Forschung die prinzipielle Überlegenheit präventiver gegenüber repressiver Maßnahmen nachgewiesen hat (vgl. "Stellungnahme der Drogen- und Suchtkommission", S.29)?
Welche Rechte anderer werden durch den Umgang mit Cannabis verletzt, sodass dadurch die Einschränkung der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte aus Art. 1 und 2 GG gerechtfertigt würde?
Weshalb darf das Cannabisverbot mit einem Verweis auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2, Absatz 2, Satz 1 GG) begründet werden, obwohl sich dieses Recht zweifellos auf den Schutz der Gesundheit vor Fremdeingriffen bezieht und nicht auf Eigengefährdungen?
Ich freue mich auf Ihre fachlich kompetenten Antworten und wünsche Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage.
Freundliche Grüße
Guido Friedewald
Sehr geehrter Herr Friedewald,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Auf Ihre letzte Frage vom 15. Dezember 2009 zur Legalisierungsdebatte zum Thema Cannabis habe ich Ihnen inzwischen geantwortet.
In dieser Antwort und in diversen weiteren in diesem Forum veröffentlichten Antworten von mir habe ich die Gründe für meine Haltung genannt.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans