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Mechthild Dyckmans
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Frage von Torsten H. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Torsten H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

vielleicht habe ich meine Fragen nicht genau genug gestellt, denn ansonsten kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, warum Sie meine Fragen überhaupt nicht beantworten haben.

Sicherheitshalber stelle ich meine zwei Fragen noch einmal:

1) Ihre Vorgängerin Sabine Bätzing sagte einmal (wörtlich), dass "bis heute ... ein therapeutischer Nutzen von Cannabis nicht hinreichend wissenschaftlich nachgewiesen" ist. Wie ist Ihre Position hierzu?

2) Halte Sie es für richtig, bestimmte Spezies (Lebewesen, Planzen, Tiere) von diesem Planeten planvoll auszurotten, damit sie keinen "Schaden" mehr anrichten?

Zudem halte ich die Politik zum Thema "Cannabis als Medizin" in Deutschland immer noch für veraltet, genauso wie ich es in meiner ersten Frage formuliert hatte.
Mittlerweile gesellte sich auch Israel in den Kreis der Staaten, die einen neuen Ansatz verfolgen wollen, hinzu. Sollte das für Deutschland nicht ein besonderes Zeichen sein?

Bitte, Frau Dyckmans, beantworten Sie meine Fragen direkt und ohne große Abschweifungen. Sie brauchen auch nicht Zeugnis über Ihren Glauben ablegen! Ihre vorherige Antwort hat es eigentlich schon getan...

Mit freundlichem Gruß

Torsten Hergesell

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hergesell,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Der Einsatz von Cannabis als Medikament ist umstritten. Es mehren sich die Hinweise auf positive Wirkungen bei der Therapie schwerwiegender Erkrankungen, z.B. bei der Behandlung der Multiplen Sklerose, bei Aids oder bei Chemotherapien von Krebspatienten.

Es sollte daher geprüft werden, inwieweit Cannabis-Arzneimittel bei schwersten Erkrankungen zur medizinischen Anwendung kommen könnten. Wie bei allen Arzneimitteln kann dies jedoch im Interesse der Patienten nur auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes und des BtMG erfolgen. Danach müssen insbesondere die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels wissenschaftlich nachgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans