Frage an Mechthild Dyckmans von Carsten H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Dykmans
Als Einstieg sende ich ihnen eine Stellungnahme (Auszug) vom FDP - Info- Point von Tobias Scholl vom 30.09.2009
"Allerdings hält die FDP den Weg, den Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, für richtig. Es gilt angemessen und verhältnismäßig auf die Tatsache zu reagieren, dass das gelegentliche Rauchen eines Joints ein gesellschaftliches Phänomen ist, das nicht repressiv und mit aller Staatsmacht angegangen werden muss. Hier muss nach praktikablen Lösungen gesucht werden, die auch die Behörden und Gerichte so gering wie möglich belasten.
Eine liberale Sucht- und Drogenpolitik setzt stärker auf Prävention als auf Repression. Das gilt auch für Cannabis."
Stehen sie hinter diesem Statement?
Wie soll ihrer Meinung nach mit der Verknüpfung zum Straßenverkehrsamt und den daraus resultierenden Diskriminierungen umgegangen werden?
Ich arbeite im sozialen Bereich und sehe das Elend mit den Langzeittests der Polizei im Strassenverkehr, die unbescholtenen Bürgern die Existenzen kostet, da gelegentlicher Konsum durch die Vernetzung der Behörden oft zum Entzug der Fahrerlaubnis führt. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf, der akute Gefährdung des Strassenverkehrs natürlich verfolgt, aber die Hexenjagd auf Cannabiskonsumenten grundsätzlich beendet . Ich weise nochmals darauf hin, dass wir eine Situation haben, bei der Gelegenheitsraucher (z.B. Wochenendkonsument) bei Drogentests sogar viele Tage nach dem letzten Konsum der Führerschein entzogen wird und schon viele Konsumenten ihre Lebensgrundlage verloren haben.
Nicht zuletzt werden durch solche Einsätze Unmengen Steuergelder verschwendet, dem nur Rechnung getragen wird, wenn so vielen Fahrern wie möglich irgendwie Cannabiskonsum nachgewiesen werden kann.
Es wäre dringend notwendig die gegenwärtige Situation zu verändern....... wie stehen sie dazu Alkohol-und Drogentests ebenbürtig zu behandeln vor allem in Bezug der oben zitierten Stellungnahme?
MfG
Carsten Heine
Sehr geehrter Herr Heine,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Liberale Sucht- und Drogenpolitik setzt darauf, ein von Sucht und Abhängigkeit freies, selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Prävention steht dabei deutlich im Vordergrund. Daneben sind aber auch Therapie, Hilfe zum Ausstieg und, wo es notwendig ist, Repression wichtige Elemente der Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung.
In meiner Antwort auf die Frage von Herrn Meier vom 14. Dezember 2009 habe ich mich schon zu der Problematik jugendlichen Cannabiskonsums und Strafverfolgung geäußert. Gern wiederhole ich, dass es mir nicht um eine Verschärfung der bestehenden rechtlichen Regelungen geht, sondern dass es mir wichtig ist, bundesweit die Rechtspraxis der Einstellung von Verfahren gegen Gelegenheitskonsumenten noch mehr zu vereinheitlichen.
Zu Ihrer Frage nach den Diskriminierungen von Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bitte ich Sie, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage des Entzugs der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen. In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.Dezember 2004 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20041221_1bvr265203.html, besonders ab Randziffer 24 ff.) wurden die Bedingungen für einen Führerscheinentzug eingegrenzt. In dem Urteil wird auch dem von Ihnen angesprochenen Umstand Rechnung getragen, dass infolge des technischen Fortschritts "nicht mehr jeder Nachweis von THC im Blut eines Verkehrsteilnehmers für eine Verurteilung nach § 24 a Abs. 2 StVG ausreicht". Es kommt vielmehr auf eine bestimmte Konzentration im Blut an (Randziffer 26).
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans