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Mechthild Dyckmans
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Frage von Wolfgang P. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Wolfgang P. bezüglich Finanzen

Guten Tag sehr geehrte Frau Dyckmans.

Dass diese Regierung nicht mit den ihr anvertrauten Steuergeldern umgehen kann wissen wir all und hat die auch bewiesen.

Meine Fragen an Sie:
1. Wäre es nicht vernünftig alle Subventionen ersatzlos zu streichen weil wir dann alle mehr Geld in der Tasche haben könnten?
2. Wird sich die FDP weiterhin dafür stark machen dass die Kfz.-Steuer auf den Treibstoffpreis umgelegt wird?
3. Diese Frage hat nichts mit Finanzen zu tun. Dennnoch stelle ich Sie: Es ist immer wieder zu beobachten dass im Plenarsal ein Bruchteil der Abgeordneten anwesen ist die eigentlich anwesend sein sollten. Ist der Bundestag dann überhaupt noch beschlussfähig?
4. Ist der Bundestag nicht in der Lage Gesetze so zu verabschienen dass diese auch vor dem BVG bestand haben?

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Press

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Press,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Juni 2009.

Zu Punkt 1:

Die FDP setzt sich seit Jahren für die massive Kürzung von Subventionen ein. 2009 ist ein Rekordjahr der Subventionen. Bereits 2008 haben die Subventionen 5,7 Milliarden Euro betragen. In diesem Jahr haben sie sich verdoppelt. Allein fünf Milliarden davon entfallen auf die Abwrackprämie. Für die FDP wären deutliche Steuerentlastungen und ein Ausbau der Infrastruktur der sinnvollere Weg, um tatsächlich Wachstum in Deutschland zu fördern. Nicht hohe Subventionen halten unsere Wirtschaft am Laufen, sondern niedrige Steuern, gute Infrastruktur, qualifizierte Facharbeiter und gut ausgehandelte Verträge.

Zu Punkt 2:

Die FDP tritt nach wie vor dafür ein, dass die Kfz-Steuer auf die Mineralölsteuer umgelegt wird. Damit würde allein der Verbrauch besteuert und so ein umweltpolitisch vernünftiges Verhalten der Autofahrer gefördert. Da die Kfz-Steuer den Ländern zufließt, könnte der Bund den Ländern zum Ausgleich die Versicherungssteuer übertragen.

Zu Punkt 3:

Die Beschlussfähigkeit ist in § 45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) geregelt. Grundsätzlich ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Allerdings gilt er darüber hinaus so lange als beschlussfähig, bis nicht eine Fraktion oder 5 % der Abgeordneten die fehlende Beschlussfähigkeit rügen, die dann positiv vom Präsidenten festgestellt werden muss. Diese Regelung dient der Arbeitsfähigkeit des Parlamentes. In der Praxis sind meistens nur die für die jeweils diskutierten Themen zuständigen Fachpolitiker anwesend. Die anderen Mitglieder des Deutschen Bundestages bereiten in der gleichen Zeit ihre Themen in ihren Büros, den jeweiligen Ausschüssen oder in Einzelgesprächen mit Experten vor.

Zu Punkt 4:

Der Deutsche Bundestag hat in dieser 16. Legislaturperiode fast 600 Gesetze verabschiedet. Dabei handelt es sich oft um Reformwerke mit mehreren hundert Seiten. Die allerwenigsten davon sind dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt worden. Ich stimmen Ihnen allerdings zu, dass die schwarz-rote Koalition gerade bei Gesetzen, die die inneren Sicherheit betreffen, die Grenze des Erlaubten meines Erachtens wiederholt sehenden Auges überschritten hat. Bei Fehlentscheidungen des Deutschen Bundestages wie beim Luftsicherheitsgesetz und bei der Vorratsdatenspeicherung hat die FDP immer wieder auf die drohende Verfassungswidrigkeit rechtzeitig hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans