Frage an Mechthild Dyckmans von Sascha R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Dyckmans mit Unverständnis habe ich Ihre Pressemeldung "Bundesregierung muss Unsicherheit für deutsche Grundstückskäufer in Nordzypern beseitigen" gelesen.
Welche Unsicherheit meinen Sie?
Sie schreiben weiter, daß Deutsche, die im türkische besetzten Gebiet Zyperns Grundstücke erworben haben nun mit Schadenersatzansprüchen rechnen müssen .
Haben sie dort eine andere Rechtsauffassung als der EUGH?
Welche Rechtssicherheit wollen Sie denn für Erwerber von Grund und Boden im türkisch besetzten Teil Zyperns?
Reicht es nicht aus, zu wissen, daß man entweder unrechtmäßig Land erworben hat (wenn dieses vor 1974 einem griechischen Zyprioten gehörte) oder sein Haus und Land behalten darf (wenn das Land schon 1974 in türkischem Besitz war).
Sehr geehrter Herr Raftis,
vielen Dank für ihre Frage vom 23. Juni 2009.
Leider ist die Rechtslage nicht für alle Bürger so klar wie für Sie. Ich habe viele Anfragen erhalten, was das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Konsequenzen für die Menschen hat, die im Nordteil der Insel Zypern Grundstücke erworben haben.
Den Betroffenen konnte ich nur antworten, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil nicht selbst zu Schadensersatzzahlungen verurteilt hat. In seiner Entscheidung stellt er vielmehr klar, dass ein bereits ergangenes Urteil eines Gerichts aus dem Süden der Insel in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vollstreckt werden muss, auch wenn es die Situation im Norden der Insel betrifft.
Voraussetzung für eine Vollstreckung überall in der EU ist demnach, dass vorher ein Gericht eines EU-Mitgliedstaates zu Schadensersatzzahlungen verurteilt hat, weil - wie in dem Fall, der dem EuGH vorgelegt wurde -, ein Grundstück im Nordteil der Insel Zypern nicht rechtmäßig erworben wurde. Ob ein Grundstück rechtmäßig erworben wurde, muss daher im Einzelfall geklärt werden.
Diese Rechtsauffassung des EuGH teile ich voll und ganz.
Mit geht es jetzt darum, dass diese Klärung der Einzelfälle schnell erfolgt, damit alle Beteiligten bald Rechtssicherheit haben und wissen, ob sie ihre Grundstücke behalten können oder an die Eigentümer zurückgeben müssen. Die Bundesregierung könnte - und sollte - hierzu einen Beitrag leisten, indem sie über die genaue Bedeutung des Urteils und insbesondere über die schwierige Rechtslage in Zypern informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans