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Maximilian Funke-Kaiser
FDP
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Frage von Reinhard G. •

Wie viel nicht geimpfte Pflegekräfte und Ärzte werden voraussichtlich durch ein berufsbezogene Impfpflicht fehlen? Werden dann nicht viele Menschen durch mangelnde medizinische Versorgung sterben?

Sehr geehrter Herr Funke-Kaiser,

was geschieht, wenn die Gesundheitsämter Pflegekräften und Ärzten in Altenheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen, wegen einer berufsbezogenen Impfpflicht ein Berufsverbot erteilen? Besteht nicht schon lange ein großer Mangel an Fachkräften in diesem Bereich? Wie kann der dann noch ausgeglichen werden? Wird so nicht der Pflegenotstand vergrößert? Vielleicht während einer „Corona Welle“? Ist es nicht im Interesse von Pflegekräften und Kranken, dass die dringend benötigten engagierten Fachkräfte weiter arbeiten können? Kann sonst nicht die Gesundheitsversorgung auch langfristig beeinträchtigt werden?

Wissen Sie, ob die neuen Virusvarianten durch nicht Geimpfte oder vielleicht durch Geimpfte öfter weitergegeben werden? Letztere stecken sich vielleicht auch schneller an, wenn sie unvorsichtig sind? Und merken das vielleicht nicht so schnell?
Wie werden die Berufsverbote eigentlich begründet?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die auch aus meiner Sicht berechtigten Sorgen.

Dem Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es auch intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem besonders hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf hat.

Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus durch eine sehr hohe Impfquote in diesen Berufen ist daher besonders wichtig. Zur Wahl eines solchen Berufes gehört aus meiner Sicht auch immer, dass man sich der ganz besonderen Verantwortung bewusst ist.

Mir ist ebenfalls bewusst, dass diese Entscheidung eine zusätzliche Herausforderung für den bereits bestehenden Fachkräftemangel darstellt. Ungeimpfte Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen verlieren nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März auch nicht unmittelbar ihre Anstellung. Kontrolliert und entschieden wird immer im Einzelfall. Dabei spielt auch eine Rolle, ob in einer Übergangszeit Personalengpässe in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen vermieden werden können. Der Schutz dieser hochvulnerablen Gruppen ist aus meiner Sicht hier gewichtiger, als die Diskussion um mögliche Kündigungswellen.

Bezugnehmend auf Ihren weiteren Teil der Anfrage kann ich folgendes sagen: Unter anderem wurde in einer dänischen Studie deutlich, dass durch eine dritte Impfung gegen das Coronavirus das Risiko für eine Omikron-Ansteckung stark sinkt. Vor schwerer Erkrankung schützt dabei bereits schon die Grundimmunisierung. Das wurde vielerorts und unter anderem von Dr. Sebastian Ulbert, dem Leiter der Fraunhofer IZI-Abteilung „Impfstoffe und Infektionsmodelle“, wissenschaftlich bestätigt. Demnach liegt der Schutz bis sechs Monate nach der zweiten Impfung bei etwa 72 Prozent, nach dem Booster sogar bei rund 88 Prozent. Zudem fanden Forschende heraus, dass Ungeimpfte - im Vergleich zu Geimpften und zuvor Genesenen - nach einer überstandenen Omikron-Infektion nur gegen die Omikron-Variante und auch nur in einem geringen Ausmaß neutralisierende Antikörper bilden. Das heißt, das Risiko einer Reinfektion, auch mit einer anderen Coronavirus-Variante, ist ohne Impfung deutlich erhöht.

Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Funke-Kaiser

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