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Maximilian Funke-Kaiser
FDP
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Frage von Joachim Maurice M. •

Wie priorisieren Sie ganz persönlich „Patientensicherheit“, wenn ab 2022 EU-weit mutmasslich gesundheitsschädliches Titandioxid in Lebensmitteln zwar verboten, in Medikamenten aber erlaubt bleibt?

Die EU-Kommission hat ab 2022 den Einsatz von Titandioxid in allen Lebensmitten verboten und folgt damit dem Vorsorge- und Präventiongedanken im Sinne des Verbraucherschutzes in allen Mitgliedsstaaten, also auch in Deutschland. Das ist gut! Bei der Herstellung und Inverkehrbringung von Arzneimitteln, die in besonderer Weise das Vertrauen des Konsumenten bedingen, gilt diese Regel nicht. Das ist schlecht! Die Pharmawirtschaft adressiert das Argument in Gefahr stehender Versorgungssicherheit oder gar unterbrochener Lieferketten an die Politik, um entweder dauerhaft von der Regel ausgeklammert zu bleiben oder mindestens Übergangsfristen von sehr vielen Jahren auszuhandeln.

Wie werden Sie als Mitglied des Gesundheitsausschusses auf das Thema reagieren? Ist Patientensicherheit weniger „wert“, als allgemeiner Verbraucherschutz? Können Sie bitte Stellung nehmen zu der Frage, warum die Politik hier erkennbar gegenüber marktmechanistischen Argumenten der Pharma-Lobby einbricht?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

gleich zu Beginn möchte ich klarstellen, dass die Patientensicherheit nicht weniger wert ist als der allgemeine Verbraucherschutz. Dieser Vergleich verbietet sich aus meiner Sicht. Weiterhin ist das Titandioxid-Verbot auch die richtige Entscheidung. Das sollte sowohl für Lebens- als auch langfristig für Arzneimittel gelten.

Das Verbot selbst muss in den Bereichen der Lebens- und Arzneimittel aber auch differenziert betrachtet werden. Dabei geht es nicht um die von Ihnen genannten Lieferketten oder die Versorgungssicherheit, sondern um die Tatsache, welche Aufgabe dieser Stoff in den Arzneimitteln übernimmt. Während es in den Lebensmitteln fast ausschließlich als Farbstoff genutzt wurde, ist es dort nämlich anders. Titandioxid ist bei Arzneimitteln unter anderem dafür zuständig, die empfindlichen Wirkstoffe in Medikamenten zu schützen. Zusätzlich ist die Zusammensetzung von Lebens- und Arzneimitteln äußerst unterschiedlich. Eine in ihrer Wirkung gleichzusetzende Arzneimittelzusammensetzung lässt sich nicht ad hoc ändern. Teilweise kann dies mehrere Jahre dauern.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) appellierte bereits an die pharmazeutischen Hersteller, einen Ersatzstoff zu entwickeln. Es gibt auch bereits Beispiele dafür, dass es klappen kann. So gibt es Ibuprofen-Alternativen, die ohne Titandioxid auskommen. Sofern diese Entwicklung weiter voranschreitet, kann auch ein Verbot bei Arzneimitteln durchgeführt werden. Als Mitglied im Gesundheitsausschuss werde ich dieses Thema auf jeden Fall im Auge haben.

Ich bedanke mich für Ihre Frage und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Funke-Kaiser

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