Wie gedenken Sie Ihre angedachten sozialen Kürzungen auf solche Betroffenen zu beschränken, die tatsächlich erwerbsfähig sind, und sich der Mitarbeit verweigern?
Sehr geehrter Herr Funke-Kaiser,
Die FDP kritisiert regelmäßig die Regelsatzhöhe beim Bürgergeld, da es die Beschäftigungslosen bei der Arbeitssuche demotivieren würde.
Ich selber erhalte GruSi nach SGB XII, Pflegegrad 4, unbefristeter Schwerbehindertenausweis ua mit dem Kennzeichen B, bin dauerhaft erwerbsunfähig, habe ua Krebserkrankungen einschließlich Amputationen überlebt, fahre einen Elektrorollstuhl, trage Windeln, kann nicht mal selbstständig den Toilettengang absolvieren.
In der Vergangenheit waren die Regelsätze des Bürgergeldes und der Grundsicherung gekoppelt.
Seit 2005 ist mein Regelsatz um ca 200€ gestiegen. Das deutsche Durchschnittseinkommen ist
im selben Zeitraum um ca 700€ gestiegen.
Nun habe ich Angst, dass auch ich früher oder später unter massiven sozialen Kürzungen leiden werde, bis hin zur Einführung einer Bezahlkarte.
Werden die sozialen Kürzungen alle Sozialhilfeempfänger gleichermaßen treffen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael H.
Sehr geehrter Herr. H.
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihre Sorgen entkräften: Es gibt keine Leistungsminderung für Grundsicherungsempfänger. Jeder Mensch hat das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung so bekräftigt.
Die Regelsätze für die Grundsicherung werden nicht politisch festgelegt, sondern werden in einem transparenten Verfahren laut Regelbedarfsermittlungsgesetz berechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Funke-Kaiser