Können adelige Namen und Titel durch Reaktivierung des historischen Adelsrechtes wieder unter Schutz gestellt werden, um Namensadoptionen zu unterbinden?
Sehr geehrter Herr Funke-Kaiser,
wie Sie sicher wissen, adoptieren verarmte Adelige für Geld Bürgerliche, die zweifelhaften Tätigkeiten nachgehen. Diese gelten als "nichtadelige Namensträger" und der Zugang zum Adel wird ihnen verwehrt, aber viele Nichtwisser halten diese Personen für adelig, was ein schlechtes Licht auf den echten Adel wirft.
Aktuell entscheidet der Deutsche Adelsrechtsausschuss, in welchen Fällen eine nicht im Mannesstamme von einem Adeligen abstammende Person ausnahmsweise als adelig anzusehen ist.
Wie stehen Sie dazu, §109 WRV teilweise auszusetzen, adelige Namen und Titel wieder unter rechtlichen Schutz zu stellen, diese nichtadeligen Namensträgern zu entziehen, den Adelsrechtsausschuss zu einem offiziellen Organ zu machen und Nobilitierungen durch Chefs ehemals regierender Häuser, oder alternativ auf Beschluss des Bundespräsidenten, ausschließlich als echte Auszeichnung für besondere Leistungen, ohne jegliche Privilegien, zuzulassen?
MfG
A. N.
Sehr geehrter Herr N.,
das heutige allgemeine Namensrecht und damit auch die Bedeutung des deutschen Adelsrechts ergibt sich aus der von Ihnen auch erwähnten Weimarer Verfassung von 1919. In Artikel 109 hieß es schon vor über 100 Jahren: „Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt und des Standes sind aufzuheben und dürfen nicht mehr verliehen werden. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.“ Diese Regelung ist bis heute gemäß des Artikels 123 des Grundgesetzes gesetzt und gemäß des Gleichheitsprinzips in unserem Land auch richtig.
Aus meiner Sicht sollte dieser Artikel §109 nicht, auch nicht teilweise, ausgesetzt werden. Eine solche Wiedereinführung wäre gar verfassungsrechtlich fraglich. Ich fände es irritierend, verarmte Adelige vor zwielichtigen Adoptionen zu schützen, nur weil es ein mögliches „schlechtes Licht“ auf den „echten“ Adel werfen könnte. Es liegt in der Verantwortung der Namensträger selbst, diese Historie des eigenen Namens auch angemessen weiterzuführen. Hierfür bedarf es aus meiner Sicht keine Reaktivierung des historischen Adelsrechts.
Ich bedanke mich für diese Frage und wünsche Ihnen erholsame Feiertage.
Bleiben Sie gesund!
Maximilian Funke-Kaiser