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Maximilian Funke-Kaiser
FDP
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Frage von Timo S. •

Hallo Herr Funke-Kaiser, haben sie in dieser Legislaturperiode vor, sich für die Anhebung oder Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetz. Krankenkasse einzusetzen, um diese zu stärken?

Erläuterungen zu dem Sinn hinter der Beitragsbemessungsgrenze würden mich auch interessieren

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Antwort von
FDP

 Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne möchte ich bei der Beantwortung mit der letzten Fragestellung Ihrerseits beginnen und anschließend auf Ihre weiteren Punkte eingehen.

Die Beitragsbemessungsgrenze hat einen ganz konkreten Sinn. Bis zu einem bestimmten Gehalt gilt nämlich die sogenannte „Versicherungspflichtgrenze“ in Deutschland. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt unter dieser Gehaltsgrenze. Das heißt, dass ab dieser Grenze nicht mehr das gesamte Einkommen in die Berechnung des monatlichen Krankenkassenbeitrags einfließt. Damit steigen für Gutverdienende die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht mehr unverhältnismäßig. Dies ist grundsätzlich sinnvoll, da diese ab der Versicherungspflichtgrenze zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV) wählen dürfen. Würde die GKV massiv teurer werden, würde niemand mehr diese wählen.

Als FDP-Bundestagsfraktion sprechen wir uns für das duale System aus. Die bestehende Regelung ist für uns grundsätzlich sinnvoll. Bezüglich weiterer Vorhaben kann ich Ihnen mitgeben, dass insbesondere auch Selbstständige dadurch entlastet werden sollen, indem bspw. die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden.

Weiterhin werden wir den Bundeszuschuss zur GKV regelhaft dynamisieren. Wir werden höhere Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln finanzieren und das bestehende Preismoratorium beibehalten.

Ich bedanke mich für Ihr Schreiben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Funke-Kaiser

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