Frage an Max Stadler von Ludwig K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
da mich Ihre Antwort auf meine Fragen vom 18.02.09 nicht ganz befriedigt haben, will ich nachhaken.
Im Artikel 7(2) des sogenannten 2+4 Vertrag vom September 1990 heißt es
"Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. "
Damit wird uns vorgegaukelt, wir hätten die volle Souveränität, was Sie ja auch behaupten.
Erstaunlicherweise gibt es aber die "Vereinbarung vom 27./28, September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)", veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.
In Punkt 1 wird dabei bestimmt, dass die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten - doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:
3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in
Kraft:
1.Teil: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis"… Rechtsvorschriften aufzuheben
oder zu ändern" sowie und 5 Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2
und
3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8
3.Teil: Artikel 3, Absatz b, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3
des Anhangs
6. Teil: Artikel 3, Absätze 1 und 3
7. Teil: Artikel 1 und Artikel 2
9. Teil: Artikel 1
10. Teil: Artikel 4
1. Kann man unter diesen Prämissen behaupten, dass das vereinigte Deutschland die volle Souveränität besitzt?
2. Ist es ebenfalls Spekulation, wenn ich behaupte, dass für das vereinigte Deutschland immer noch die sogenannten Feindstaatklauseln gemäß Artikel 53 und 107 der UN-Charta gelten mit all den sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen?
Mit freundlichen Grüßen,
LK
Sehr geehrter Herr Koller,
unter ernst zu nehmenden deutschen und internationalen Staats- und Völkerrechtlern bestehen keinerlei Zweifel an der vollen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland. Dies entspricht auch der politischen Praxis der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Ihre E-Mail gibt zu keiner anderen Bewertung Anlass.
Mit freundlichen Grüßen
Max Stadler