Frage an Max Stadler von Richard G. bezüglich Innere Sicherheit
In der letzten Waffenrechtsnovelle haben sie das führen jeglicher Hieb- und Stichwaffen, Teasern verboten. Es ist mir verständlich, dass sie der Polizei ein rechtliches Mittel an die Hand geben wollen, potentielle Gewalttäter zu entwaffnen.Andererseits nehmen sie damit den Bürgern jegliche Möglichkeit, gefahrlos von ihrem Notwehrrecht/Nothilferecht gebrauch zu machen.Und dann wird von Politikern mokiert, dass Menschen bei Gewalttaten immer häufiger wegschauen.Alleine in diesem Jahr musste ich zweimal zuschauen,wie Leute zusammengeschlagen wurden:
1.Auf einer EM Fanmeile haben zwei junge Leute direkt neben mir ohne erkennbaren Grund einen ältere Fan eine volle Bierflasche über den Kopf geschlagen.Dieser ging sofort zu boden.Dann fingen sie an ihn in den Unterleib und gegen den Kopf zu treten.Keiner(ich auch nicht!) hat sich an die brutalen und sehr kräftig aussehenden Typen rangetraut.
2.Das zweite mal war ich bei der Durchreise in Kölln.An diesem Tag fand die Demo der ProKölln Partei statt.Ich wollte vom Bahnhof in einen nahegelegenen Supermarkt.Linke Gegendemonstranden haben mir den Zutritt zu dem Platz verwehrt. Ein „Ordner“ aus der Menge der Demonstranten in Phantasieuniform verlangte nach meinem Ausweis und fragte nach meiner politischen Gesinnung.( Das ganze erinnerte mich an die SA in der Weimarer Republik) Neben mir versuchte ein älterer Herr mit dem „Ordner“ zu reden. Als er sich als ProKöllnaktivist outete wurde die Masse handgreiflich und fing an ihn zu bedrohen und zu schupsen. Er stolperte und viel auf die Strasse. Auch ihm konnte ich und wollte ich mit blossen Händen nicht helfen.
In beiden Fällen frage ich mich, wie ich zwei Menschen vor schweren köperlichen Schäden hätte bewaren sollen? Ich finde jeder rechtstreue Bürger darf in einer gesunden Demokratie auch das Recht haben, seine Rechtsgüter trotz des Gewaltmonopols des Staates effektiv zu verteidigen, ohne mit leeren Händen dastehen zu müssen
Hochachtungsvoll
Richard Graute
Sehr geehrter Herr Graute,
die Rechtsinstitute der Notwehr und Nothilfe bleiben von der Waffenrechtsnovelle unberührt. Gleichwohl ist es vorrangig Aufgabe der Polizei, Straftaten zu unterbinden. Ich trete daher seit langem für eine bessere personelle Ausstattung der Polizeiei von Bund und Ländern ein.
Mit freundlichen Grüßen
Max Stadler