Frage an Max Stadler von Rudolf R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
vielen Dank für ihre schnelle Antwort!
Leider ersehe ich aus ihrer Antwort, daß Sie offensichtlich über die aktuelle Höhe der Verwarn- und Bußgelder nicht informiert sind.
Verwarngelder in Höhe von € 5,00 gibt es in der Praxis schon lange nicht mehr.
Bei Verwarngeldern von etwa € 10,00 (ist immerhin 1 Tagessatz eines Hartz IV Empfängers) mag ich ihren Einwand verstehen, daß der Aufwand für die Einkommensermittlung im Verhältnis zu hoch sei. Eigentlich habe ich Bußgelder gemeint, für die ein Anhörungsbogen verschickt wird. Dort war vor einigen Jahren (habe bisher keinen mehr bekommen) noch eine (freiwillige) Angabe des Einkommens möglich. Gängige Praxis ist jedoch, daß die Bußgelder nach dem sogenannten Bußgeldkatalog unabhängig vom Einkommen verhängt werden. Daher meine Frage, insbesondere in Hinblick auf die geplante , drastische, Erhöhung der Bußgelder, ob diese Praxis verfassungsgemäß sei. Ist eine Ausführungsverordnung geplant, die diesen Mißstand behebt!
Grüße aus ihrem Wahlkreis Passau
Rudolf Rothe
Sehr geehrter Herr Rothe!
Ich habe mich auf Parktickets bezogen.
Solche machen in der Tat häufig 15 Euro aus, es gibt aber auch noch solche zu 5 Euro.
MfG
Ihr
Max Stadler