Frage an Max Stadler von Markus M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Herr Dr. Stadler.
Ich bin seit fast 18 Jahren bei einer Malerfirma beschäftigt und ich muss mich jedes Jahr Saisonbedingt Arbeitslos melden. Mein Problem und Ärgernis ist das anstehende Arbeitslosmelden, da schon gleich jedes Jahr Änderungen beim Arbeitsamt anstehen und die meistens sehr Ärgerlich und nicht Verständlich sind. Bei Baufirmen z. B. gibt es das Kurzzeitarbeitslosengeld was ich auch gut finde. Aber warum wird sowas nicht in allen Saisonjobs gemacht? Damit wüßte die Agentur besser bescheid wer wieder bei seiner Firma anfangen kann und wer nicht und somit würde ein viel besserer Überblick über die Arbeitslosenzahlen gewährt. Vielleicht könnte damit der manchmal unangenehme Stress beim Arbeitsamt vermieden und somit auch Kosten für den Staat gespart werden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Moser
Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie ein interessantes Thema aus der Praxis aufwerfen. Ich möchte mich dazu gerne noch mit Fachleuten beraten, ehe ich Ihnen in der Sache antworte. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich Ihnen meine Stellungnahme etwa Anfang März 2009 übermitteln werde.
Einstweilen freundliche Grüße
Max Stadler, MdB
Sehr geehrter Herr Moser,
nochmals vielen Dank für Ihre Mail vom 15.02.2009.
Die Überprüfung des Sachverhaltes hat ergeben: Das angesprochene Saison- Kurzarbeitergeld wurde mit dem Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung mit Wirkung zum 01.04.2006 erst eingeführt. Ziel war es, auf die unbefriedigende Nutzung der Instrumente der Winterbauförderung und den kräftigen und regelmäßig wiederkehrenden Anstieg der Winterarbeitslosigkeit vor allem in den Bauberufen in den Jahren zuvor zu reagieren. Mit Datum vom 18.12.2008 hat die Bundesregierung einen Bericht zu den Wirkungen des Saison- Kurzarbeitergeldes und der damit einhergehenden ergänzenden Leistungen vorgelegt. Dieser Bericht soll nach Auffassung der Bundesregierung Entscheidungsgrundlage für die Frage sein, ob weitere Branchen in das Gesetz aufgenommen werden sollen. Die Festlegung weiterer Branchen kann aber nur nach Abstimmung mit den Tarifvertragsparteien erfolgen. Dies ist schon wegen der Verflechtung tariflicher und gesetzlicher Regelungen erforderlich. Nach Aussage des Berichtes hat jedoch bisher keine weitere Branche um Aufnahme in den Anwendungsbereich des Saison- Kurzarbeitergeldssystem gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler