Frage an Max Stadler von Hans H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
vor ca. 3 Jahren installierte ich eine kleine Photovoltaikanlage auf meinem Privathaus. Da dies sehr gut funktionierte und mich die damalige Gesetzeslage überzeugte investierte ich zusätzlich in ein Pflanzenöl-Blockheizkraftwerk.
Am 06.06.2008 wurde das Neue EEG-2009 im Bundestag entschieden. Von allen politischen Parteien im Bundestag stimmete die FDP zu 100% dagegen. Die Gründe für dieses Abstimmverhalten habe ich mir mittlerweile aus dem Internet beschafft, ich zolle hierfür absoluten Respekt.
In diesem besagten Gesetz wird auf eine sogenannte Nachhaltigkeitsverordnung verwiesen, in der der Einsatz von Palmöl aus nachhaltigen Anbau geregelt wird. Leider gibt es diese Verordnung bis dato nicht und die Energieunternehmen werden als Folge ab 01.01.2009 keinen NAWARO-Bonus (NAchWAchsende ROhstoffe, Anm. d. Red.) ausbezahlen, im WorstCase sogar rückwirkend den einmal bezahlten Bonus zurück verlangen (siehe div. Beiträge im Internet).
Dies bedeutet in meinem Fall, dass:
a) Die geplanten, bzw. bisher getätigten Investitionen nicht abgeschlossen werden (mindestens 1 Arbeitsplatz ).
b) Für mich in naher Zukunft eine finanziell äusserst angespannte Situation entsteht.
Diese geschilderte Situation betrifft in unserem Raum einige Betreiber solcher Anlagen.
Mich als Staatsbürger, welcher eigentlich den nachfolgenden Generationen gutes tun wollte und hierbei den politischen Willen der damaligen Regierung aufgriff, stört es ungemein, wenn ein politisches Flickwerk wie beim EEG-2009 geschaffen wird und hinterher sich keiner kümmert das die Gesetze für den Betroffenen anwendbar zu machen. Meine Bitte ist, können Sie prüfen, wie die konkrette Situation ab 01.01.2009 für betroffene BHKW-Betreiber sein wird, bzw. welche Planungssicherheit gibt es für Bestandsanlagen?
Der Vollständikeit halber: Auch mir ist bewusst, das Plamöl keine nachteiligen Folgen für die dortige Umwelt erzeugen darf und bin generell für nachhaltiges Wirtschaften.
Vielen Dank.
Hans Höfler
Sehr geehrter Herr Höfler,
vielen Dank für Ihre Mail. Ihr Engagement für nachfolgende Generationen hat sowohl meinen als auch den unbedingten Respekt der FDP. Wir unterstützen aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes und der Versorgungssicherheit das Ziel der Europäischen Union, den Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2020 auf 20 Prozent am Primärenergieverbrauch zu erhöhen. Sonderziele, wie sie die EU innerhalb ihrer Ziele für Erneuerbare Energien für Biokraftstoffe vorsieht, lehnt die FDP ab. Die EU muss bei jeder importierten Biomasse sicherzustellen, dass deren Produktion nicht die Abholzung der Regenwälder oder die Zerstörung anderer ökologisch wertvoller Gebiete fördert. Dies betrifft sowohl die Stromerzeugung als auch die Nutzung von Biokraftstoffen für den Verkehr. Solange eine Zertifizierung nicht in der Praxis funktioniert, sind eventuelle Sonderziele auszusetzen.
Wie Sie wissen und zutreffend anmerken, wurden in dem Entwurf der Bundesregierung für ein Biokraftstoff-Förderungsgesetz bestimmte Vorgaben für die Anerkennung von Biokraftstoffen aus Palm- und Sojaöl aufgestellt. Geändert wurden unter anderem § 37b Satz 10 und 11 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 50 Abs. 1 Satz 5 und 6 Energiesteuergesetz (EStG). Biokraftstoffe aus Palm- und Sojaöl sind demnach erst dann anerkennungsfähig, wenn bestimmte Nachhaltigkeitskriterien in der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung geregelt sind und diese Verordnung in Kraft getreten ist. Eine solche Verordnung existiert bis dato nicht, und die FDP hat dies immer wieder kritisiert und angemahnt. Die damit verbundene Verletzung des Vertrauensschutzes war - wie Sie wissen - einer der Gründe für unsere Ablehnung.
Bei der Verwendung von Biokraftstoffen zur Verstromung hat der Gesetzgeber freilich noch in letzter Minute eine Übergangsregelung für 2009 geschaffen und auf unser Drängen der Tatsache Rechnung getragen, dass es noch keine Biomasse-Nachhaltigkeits-VO gibt. Dabei ist eine rückwirkende Geltung des Ausnahmetatbestandes zum 1. Januar 2009 angeordnet. Dennoch verbleibt eine gewisse Unsicherheit für die Kraftwerksbetreiber für den Fall, dass der Bundesrat nicht über das Gesetz beschließen sollte und dieses somit nicht in Kraft treten würde. Denn dann dürfte ja schon ab dem 1. Januar 2009 kein Nawaro-Bonus für die Verwendung bestimmter Palm- und Sojaöle mehr gewährt werden. Doch ist diese Unsicherheit gerade in der rückwirkenden Anwendung der Übergangsregelung begründet. Wie sich - sollte das Gesetz scheitern - die Verwaltungsbehörden verhalten werden, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich denke aber, dass sich Betreiber der betroffenen Anlagen auf einen Vertrauensschutz werden berufen können.
Fragwürdig bleibt dennoch, dass bei der Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien zwischen Biokraftstoffen aus Rapsöl und derjenigen aus Soja- bzw. Palmenöl ohne erkennbaren sachlichen Grund unterschieden wird. Dies zumindest solange, bis die Biomasse-Nachhaltigkeits-VO in Kraft getreten ist, da der Vorbehalt des Erlasses der VO nur für Biokraftstoffe aus Soja- bzw. Palmenöl gilt. Auch der Umstand, dass im Ausland bereits geförderte Biokraftstoffe von einer Anerkennung in Deutschland komplett ausgeschlossen sein sollen, ist unserer Auffassung nach äußerst fragwürdig.
Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler