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Max Stadler
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Frage von Herbert L. •

Frage an Max Stadler von Herbert L. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
wie stehen Sie zum alleinigen Sorgerecht lediger Mütter?
Vom Standpunkt der Kinder aus gesehen ist es doch unerheblich ob ihre Eltern verheiratet waren oder nicht, sie stehen vor der Tatsache, dass sich Mama und Papa getrennt haben. Bei Scheidungskindern wird das gemeinsame Sorgerecht fortgesetzt, bei Trennungen aus eheähnlichen Verhältnissen verbleibt das Sorgerecht bei der Mutter.
Ist angesichts unserer gesellschaftlichen Entwicklung diese Gesetzgebung noch Zeitgerecht?
Sollten nicht alle Kinder das gleiche Recht haben, wenn es um Entscheidungen geht, die ihre Zukunft betreffen?
Ist es im Sinne der Gesetzgebung, dass Mütter diese Rechtslage im Trennungsstreit instrumentalisieren ? – Das Kind als Waffe im Geschlechterkrieg –
Wie viel „ Entsorgte Väter „ soll es noch geben?
Kinder brauchen beide Eltern, egal ob getrennt, verheiratet oder ledig.

Mit freundlichen Grüssen
Herbert Loy

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Loy,

im Mittelpunkt der Überlegungen muss das Wohl des Kindes stehen. Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz, welches am 01. Juli 1998 in Kraft trat, wurde u.a. das Sorgerecht in Deutschland neu geregelt. Der Gesetzgeber hat die gemeinsame Sorge bei unverheirateten Elternteilen zum damaligen Zeitpunkt ganz bewusst von der Zustimmung beider Elternteile abhängig gemacht. Ein gemeinsames Sorgerecht erfordert eine "tragfähige soziale Beziehung der Eltern zueinander" und "ein Mindestmaß an Übereinstimmung" (BVerfG, NJW 1995, 2155). Der Bundestag ging davon aus, dass in den meisten Fällen, in denen der Vater die elterliche Sorge mit beansprucht, z.B. innerhalb nichtehelicher Lebensgemeinschaften, die Mutter auch mit der Abgabe einer Sorgeerklärung einverstanden ist oder der Vater die elterliche Sorge faktisch wahrnimmt, ohne die rechtliche Alleinsorge der Mutter zu beanstanden. Ob die der Regelung zu Grunde liegende Annahme der Wirklichkeit entspricht, muss meiner Meinung nach umfassend geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler